[A17-18] Tofacitinib (Rheumatoide Arthritis) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Letzte Aktualisierung 19.10.2017

Projektnummer:
A17-18

Auftrag:
Erteilt am 27.04.2017 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Berichtsart:
Dossierbewertung

Status:
Bearbeitung abgeschlossen

Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung

Anwendungsgebiete:
Muskeln, Knochen und Gelenke

Indikation:

mittelschwere bis schwere rheumatoide Arthritis bei erwachsenen Patienten, die auf vorangegangene Behandlung unzureichend angesprochen haben

Ergebnis der Dossierbewertung:

Bei 4 Fragestellungen Zusatznutzen nicht belegt. Bei einer Untergruppe (1-mal vorbehandelte Patienten mit ungünstiger Prognose, ≤ 65 Jahre) Anhaltspunkt für geringeren Nutzen gegenüber Adalimumab

Hinweis:

Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.

gesundheitsinformation.de Logo Begleitinformationen

Weitere allgemein verständliche Informationen finden Sie auf der IQWiG-Website „gesundheitsinformation.de“.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

19.10.2017 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.

zu den Beschlussdokumenten

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