Willkommen beim ThemenCheck Medizin
Möchten Sie ein Thema vorschlagen?
Um eine wissenschaftliche Fragestellung aus einem Themenvorschlag ableiten zu können, sind bestimmte Angaben notwendig:
- Wie lautet das Thema bzw. die Technologie konkret und bei welcher Krankheit soll sie wirken?
- Welche offenen Fragen soll der ThemenCheck-Bericht Ihrer Meinung nach beantworten?
- Warum ist das Thema wichtig und was soll der ThemenCheck-Bericht bewirken?
Überblick
Beim ThemenCheck Medizin können Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen an die Wissenschaft stellen und Vorschläge für wissenschaftliche Begutachtungen von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren einreichen. Grundsätzlich sind dafür alle Themen geeignet, die die Gesundheitsversorgung betreffen: von Vorsorgemaßnahmen und Früherkennung über die Diagnostik, die medizinische Behandlung bis hin zur Rehabilitation. Nur die Bewertung von Arzneimitteln ist im Rahmen des ThemenCheck Medizin nicht vorgesehen.
Am Ende der wissenschaftlichen Begutachtung steht ein ThemenCheck-Bericht (eine Bewertung von Gesundheitstechnologien, engl. Health Technology Assessment). Diesem liegt immer ein konkreter Fragenkatalog zugrunde, zum Beispiel:
- Was sind medizinische Vor- und Nachteile einer Technologie?
- Ist diese besser als bisherige Verfahren?
- Welche Kosten sind damit verbunden?
- Sind ethische oder rechtliche Aspekte zu beachten?
- Hat die Technologie gesellschaftliche Auswirkungen?
Beispiele für bisherige Themen von ThemenCheck-Berichten
- Krebs: Kann eine begleitende Musiktherapie zu besseren Behandlungsergebnissen beitragen?
- Herbst-Winter-Depression: Führen nicht medikamentöse Verfahren wie Licht- und Vitamintherapie zu besseren Ergebnissen?
- Halswirbelsäulensyndrom: Einfluss von Behandlungsdauer und -häufigkeiten einer Physiotherapie auf den Behandlungserfolg
Um eine wissenschaftliche Fragestellung aus einem Themenvorschlag ableiten zu können, sind bestimmte Angaben notwendig:
- Wie lautet das Thema bzw. die Technologie konkret und bei welcher Krankheit soll sie wirken?
- Welche offenen Fragen soll der ThemenCheck-Bericht Ihrer Meinung nach beantworten?
- Warum ist das Thema wichtig und was soll der ThemenCheck-Bericht bewirken?
Nach Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung können Sie die wichtigsten Angaben zu Ihrem Thema in ein Formular eintragen. Über eine Kontrollseite lassen sich alle Angaben zum Vorschlag überprüfen, bevor Sie das Thema an uns senden. Ihr Themenvorschlag muss nicht wissenschaftlich ausformuliert sein – darum kümmern wir uns! Nach dem Einreichen Ihres Vorschlags setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um ggf. offene Fragen mit Ihnen zu klären und Sie über das weitere Vorgehen zu informieren.
Die Erstellung eines ThemenCheck-Bericht beginnt mit der Suche nach wissenschaftlicher Literatur zu den Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Anschließend werden die Forschungsergebnisse zusammengefasst und bewertet. In den ThemenCheck-Berichten werden stets Nutzen und Schaden einer medizinischen Technologie bewertet. Darüber hinaus werden auch ihre möglichen ökonomischen, ethischen, rechtlichen, sozialen und organisatorischen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten berücksichtigt.
Sobald ein Themenvorschlag eingeht, prüft das ThemenCheck-Team zunächst, ob sich daraus grundsätzlich eine wissenschaftliche Fragestellung für einen ThemenCheck-Bericht ableiten lässt. Ist ein Vorschlag grundsätzlich geeignet, formuliert das ThemenCheck-Team einen Titel und eine Kurzbeschreibung der wissenschaftlichen Fragestellung. Dieser wird noch mit Ihnen abgestimmt und anschließend in die öffentliche Themenliste auf iqwig.de aufgenommen. Anhand der Bearbeitungsnummer ist ein Vorschlag dort eindeutig zu identifizieren.
Ihre persönlichen Daten und der ursprüngliche Wortlaut des eingereichten Themenvorschlags werden vom IQWiG natürlich vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht.
Einmal pro Jahr (etwa im August) wird die Themenliste seit der letzten Auswahl im Vorjahr geschlossen. Danach startet das zweistufige Auswahlverfahren, bei dem aus allen Vorschlägen der Themenliste bis zu 5 Themen ausgewählt werden, zu denen dann ein ThemenCheck-Bericht entsteht. Das Auswahlverfahren dauert insgesamt etwa 5 Monate.
Das ThemenCheck-Team sammelt zunächst wissenschaftliche Informationen zu den Vorschlägen in der Themenliste und bereitet sie für die Auswahl der Themen auf. Diese Aufbereitung orientiert sich u. a. an der Anzahl der betroffenen Patientinnen und Patienten, am Schweregrad und an der Belastung durch eine Erkrankung, am Vorhandensein wissenschaftlicher Studien zur Fragestellung, an den Kosten einer Technologie oder auch an Hinweisen auf Versorgungsprobleme. Danach startet die zweistufige Themenauswahl:
Auswahlstufe 1: Aus allen Vorschlägen wählt ein Auswahlbeirat bis zu 15 Themen aus. Der Auswahlbeirat setzt sich aus per Zufallsverfahren ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, Patientenvertreterinnen und -vertretern sowie einer Vertreterin / einem Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten zusammen.
Auswahlstufe 2: In der zweiten Stufe wählt das IQWiG nach Beratung durch den erweiterten Fachbeirat bis zu 5 Themen für die Erstellung von ThemenCheck-Berichten aus.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Thema vorgeschlagen haben, erfahren per E-Mail von den Ergebnissen der Themenauswahl.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Annahme oder Auswahl eines Themenvorschlags.
Die wissenschaftliche Bewertung der jeweiligen medizinischen Technologie übernehmen externe Wissenschaftler-Teams mit methodischer und klinischer Expertise. Sie arbeiten also nicht im IQWiG, sondern bei anderen Forschungsinstitutionen und werden über ein Vergabeverfahren (z. B. eine Ausschreibung) vom IQWiG mit den ThemenCheck-Berichten beauftragt. Nach Auftragsvergabe stimmt das IQWiG-Team zunächst mit dem jeweiligen Wissenschaftler-Team das Vorgehen bei der Berichterstellung ab. Grundlage für das Vorgehen sind dabei die Allgemeinen Methoden des IQWiG.
In zwei Schritten zum ThemenCheck-Bericht
Der ThemenCheck-Bericht entsteht in zwei Schritten: Zuerst erstellt das externe Wissenschaftler-Team einen vorläufigen ThemenCheck-Bericht, der veröffentlicht und einem öffentlichen Stellungnahmeverfahren unterzogen wird: Alle Interessierten – Sachverständige wie auch Bürgerinnen und Bürger – haben dann die Möglichkeit, den vorläufigen ThemenCheck-Bericht zu kommentieren. Die Stellungnahmen werden von dem externen Wissenschaftler-Team ausgewertet. Sofern nötig, passen sie dann den ThemenCheck-Bericht an. Der finale ThemenCheck-Bericht des Wissenschaftler-Teams wird zusammen mit einem Herausgeberkommentar des IQWiG durch das Institut veröffentlicht.
Ergebnisse allgemein verständlich: ThemenCheck kompakt
Es wird allerdings nicht nur der wissenschaftliche ThemenCheck-Bericht erstellt. Es gibt immer auch ein Dokument, in dem die Antworten auf die Fragen des Berichts allgemeinverständlich dargelegt werden: ThemenCheck kompakt: Das Wichtigste verständlich erklärt.
Ziele des ThemenCheck-Berichts
Die ThemenCheck-Berichte leitet das IQWiG an Institutionen in Deutschland weiter, die etwa über Leistungen und Struktur des Gesundheitswesens entscheiden, z. B. den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Auf diese Weise sollen die Ergebnisse von ThemenCheck-Berichten direkte Auswirkungen auf die Patientenversorgung in Deutschland haben, z. B. bei Behandlungsentscheidungen im Gespräch zwischen Patientin / Patient und Ärztin / Arzt oder auch bei Systementscheidungen von Selbstverwaltung und Politik.
Alle Interessierten können zu den vorläufigen Ergebnissen von ThemenCheck-Berichten Stellung nehmen. So können Sie zum Beispiel frühzeitig auf weitere wichtige Argumente, Studien oder andere Publikationen hinweisen.
Wenn es noch Fragen zu den schriftlichen Stellungnahmen gibt, kann das Institut zusätzlich zu einer wissenschaftlichen Erörterung einladen.
Weitere Informationen zum Thema "Stellung nehmen" finden Sie hier.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber dem IQWiG im Jahr 2015 eine neue Aufgabe zugewiesen: ein öffentliches Vorschlagsverfahren für ThemenCheck-Berichte. Nach §139b (5) SGB V sollen Versicherte und interessierte Einzelpersonen beim IQWiG Themen für die wissenschaftliche Bewertung von medizinischen Technologien (engl. Health Technology Assessment, HTA) vorschlagen können.
Aus den Vorschlägen der Bürgerinnen und Bürger hat das IQWiG die für die Patientenversorgung in Deutschland besonders bedeutsamen Themen auszuwählen und zu bearbeiten.
Für die Erstellung der ThemenCheck-Berichte verweist der Gesetzgeber auf die anerkannte Methodik des IQWiG.
Ihr Thema können Sie über ein Internet-Formular einreichen. Vorschläge per Brief, Fax oder E-Mail sind nicht möglich. Wenn Sie mehrere Themen vorschlagen möchten, nutzen Sie bitte erneut das Formular.
Ausführliche Informationen zum Umgang mit Ihren Daten und zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzbestimmung der Website.