Vom Auftrag zum Ergebnis: Die Produkte
Die Arbeitsergebnisse des IQWiG unterscheiden sich in Umfang, Zielsetzung und Zielgruppe. Wir erarbeiten zum Beispiel Empfehlungen für Richtlinienentscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), aber auch allgemeinverständliche Gesundheitsinformationen für Bürgerinnen und Bürger.
Auftraggeber sind in der Regel der G-BA und (seltener) das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Wir erstellen (die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge):
Addenda
Addenda werden zu Abschlussberichten, Rapid Reports, Potentialbewertungen, 137h-Bewertungen, AbD (anwendungsbegleitende Datenerhebungen)-Konzepten oder Dossierbewertungen verfasst, wenn sich nach der Erstellung einer Bewertung zusätzlicher Bearbeitungsbedarf ergibt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Studienlage während der Beratungen des G-BA verändert hat, also zum Beispiel neue Studien veröffentlicht wurden. Sie können vom G-BA oder BMG beauftragt werden.
Anwendungsbegleitende Datenerhebungen (AbD)
Bei Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen (Orphan Drugs) und bei Arzneimitteln mit Sonderzulassungen kann der G-BA vom Hersteller eine anwendungsbegleitende Datenerhebungen (AbD) einschließlich Auswertung fordern. Dies dient dazu, die Evidenzgrundlage für die Bewertung des Zusatznutzens für diese Arzneimittel zu verbessern. Im Rahmen der Entscheidungsfindung, ob eine AbD eingefordert wird, kann das IQWiG mit der Einschätzung zu den jeweiligen Patientenzahlen beauftragt werden.
Arbeitspapiere
Arbeitspapiere sind Produkte, die ohne Einzelbeauftragung, insbesondere im Rahmen des Generalauftrags des G-BA publiziert werden. Sie werden nach den im Methodenpapier des IQWiG festgelegten wissenschaftlichen Standards erarbeitet. Es gibt keine Fristen für ihre Publikation. Eine Diskussion mit der Fachöffentlichkeit findet nach der Veröffentlichung statt.
Bericht
Bericht ist die Bezeichnung für wissenschaftliche Ausarbeitungen des IQWiG (wie z. B. Nutzenbewertungen, Kosten-Nutzen-Bewertung oder Leitlinien-Synopsen), die auf Basis eines Auftrags des G-BA oder des BMG erarbeitet werden. Sie entstehen in einem definierten Prozess, der insbesondere durch die Veröffentlichung von Vorberichten die Gelegenheit zur Stellungnahme durch interessierte Personen oder Institutionen vorsieht. Alle Abschlussberichte werden frei zugänglich auf der Website www.iqwig.de veröffentlicht.
- Themenauswahl: Zu Beginn eines Berichts steht immer ein Auftrag des G-BA oder des BMG, der die Fragestellung vorgibt.
- Bildung einer Projektgruppe: Die Projektgruppe formuliert die wissenschaftliche Fragestellung und die Zielkriterien für das Projekt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und eventuell auch schon gemeinsam mit externen Sachverständigen.
- Erstellen des Berichtsplans: Der Berichtsplan fasst als Projektskizze die wesentlichen Punkte zur Vorgehensweise bei der Bewertung zusammen.
- Stellungnahmeverfahren zum Berichtsplan: Der Entwurf des Berichtsplans wird veröffentlicht, sodass alle Interessierten die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Die Stellungnahmen fließen dann in den Berichtsplan ein, der Grundlage für die Berichterstellung und im Vorbericht enthalten ist. (Bei Bewertungen von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden findet kein Stellungnahmeverfahren zum Berichtsplan statt.)
- Informationsbeschaffung und wissenschaftliche Bewertung: Auf Basis der im Berichtsplan festgelegten Kriterien werden wissenschaftliche Veröffentlichungen und Zusatzinformationen weltweit recherchiert, beschafft und gesichtet. Dabei bewerten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch die Zuverlässigkeit der Ergebnisse, also die Aussagekraft der dargestellten Daten.
- Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse: Die vorläufigen Ergebnisse der Recherche und der wissenschaftlichen Bewertung werden dann zunächst als Vorbericht veröffentlicht.
- Stellungnahmeverfahren zum Vorbericht: Alle Interessierten (Personen, Institutionen oder Unternehmen) können zu den vorläufigen Ergebnissen Stellung nehmen.
- Erstellen des Abschlussberichts: Die Stellungnahmen werden bei der Überarbeitung des Vorberichts berücksichtigt. Der daraus hervorgehende Abschlussbericht wird zusammen mit der Dokumentation der Stellungnahmen veröffentlicht.
- Gegebenenfalls Erstellen eines Addendums: Sollte sich im Zuge der Beratungen zu einem Abschlussbericht zusätzlicher Bearbeitungsbedarf ergeben (zum Beispiel eine neue Studienlage), kann der Auftraggeber das IQWiG mit einem nachfolgenden Addendum beauftragen.
Bewertungen von Hochrisikomedizinprodukten (Bewertungen gemäß § 137h SGB V)
Bestimmte neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse, die im Krankenhaus angewendet werden, müssen nach § 137h SGB V vom G-BA hinsichtlich Nutzen, Schädlichkeit oder Unwirksamkeit der Methode bewertet werden. Grundlage dafür sind Unterlagen, die dem G-BA von Krankenhäusern sowie gegebenenfalls von betroffenen Medizinprodukteherstellern übermittelt werden. In der Regel beauftragt der G-BA das IQWiG mit dieser Bewertung. Die Ergebnisse der Bewertung werden veröffentlicht.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) wurde 2015 festgelegt, dass bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten, die in Krankenhäusern erbracht werden, einer Bewertung durch den G-BA unterzogen werden. Die rechtlichen Grundlagen dieser obligatorischen und fristgebundenen Nutzenbewertung sind dabei der § 137h des SGB V sowie die Medizinproduktemethodenbewertungsverordnung (MeMBV).
Die Bewertung betrifft solche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, für die die folgenden drei
Voraussetzungen zutreffen:
- Ein Krankenhaus stellt erstmalig eine Anfrage nach § 6 Abs. 2 Krankenhausentgeltgesetz („NUB-Anfrage“) beim InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus).
- Die technische Anwendung der Methode beruht maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts hoher Risikoklasse. Medizinprodukte hoher Risikoklasse sind solche, die einen besonders invasiven Charakter aufweisen. Entweder weil der Einsatz des Medizinprodukts erheblich in wesentliche Funktionen insbesondere des Herzens, des zentralen Kreislaufsystems oder des zentralen Nervensystems eingreift oder weil das Medizinprodukt durch Aussendung von Energie oder Radioaktivität gezielt auf wesentliche Organfunktionen einwirkt.
- Die Methode weist ein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept auf. Das bedeutet, dass sich das Wirkprinzip oder das Anwendungsgebiet von anderen, in der stationären Versorgung bereits eingeführten Methoden wesentlich unterscheidet.
Das Krankenhaus, das die erstmalige NUB-Anfrage für eine solche Methode stellt, reicht zugleich Unterlagen zum wissenschaftlichen Stand der Erkenntnisse beim G-BA ein. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Medizinproduktehersteller. Innerhalb von 2 Wochen veröffentlicht der G-BA das Übermittlungsformular und startet damit das Informationsergänzungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens können weitere Krankenhäuser und betroffene Medizinproduktehersteller innerhalb von 4 Wochen die Unterlagen ergänzen. Der G-BA entscheidet innerhalb von drei Monaten, ob der Nutzen, die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit der Methode als hinreichend belegt anzusehen ist. Die wissenschaftliche Bewertung auf Basis der eingereichten Unterlagen erstellt in der Regel das IQWiG im Auftrag des G-BA. Weil das §137-Verfahren an das jährliche NUB-Verfahren (mit Einreichfrist jeweils Ende Oktober) angekoppelt ist, erfolgen §137-Bewertungen am IQWiG regelhaft nur während des Winters.
Ähnlich wie bei anderen Bewertungsverfahren im G-BA wird die Zeitspnne zur Bearbeitung auch hier durch das Gesetz vorgegeben. Der G-BA muss auf Grundlage der übermittelten Informationen innerhalb von drei Monaten über Nutzen, Schaden oder Unwirksamkeit entscheiden. Dafür muss die Bewertung im IQWiG entsprechend innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Falls weder Nutzen, noch Schädlichkeit oder Unwirksamkeit erkennbar sind, initiiert der G-BA in der Regel eine Erprobungsstudie zur Prüfung des Nutzens. Hierfür konzipiert das IQWiG im Rahmen seiner §-137h-Bewertung gegebenenfalls die Eckpunkte der Studie.
Entscheidet der G-BA auf Basis aller eingereichten Unterlagen und der Bewertung des IQWiG, dass weder der Nutzen, noch die Schädlichkeit oder die Unwirksamkeit der Methode als hinreichend belegt anzusehen ist, kann er das IQWiG mit einer systematischen Literaturrecherche beauftragen. Damit soll sichergestellt werden, dass bei der Erstellung der Erprobungsrichtlinie alle relevanten Studien berücksichtigt werden. Diese Recherche führt das IQWiG in Form eines Addendums durch.
Entscheidet der G-BA, dass der Nutzen der Methode als hinreichend belegt anzusehen ist, prüft dieser, ob Richtlinien zu Qualitätsanforderungen zu erstellen sind. Können dagegen Schädlichkeit oder Unwirksamkeit der Methode als hinreichend belegt angesehen werden, entscheidet der G-BA über den schnellen Ausschluss der Leistung aus dem stationären Versorgungsangebot.
- Übermittlung aller Unterlagen durch den G-BA: Mit Beauftragung einer Bewertung gemäß § 137h SGB V erfolgt die Übermittlung der Unterlagen an das IQWiG. Die Unterlagen umfassen Angaben des anfragenden Krankenhauses, des Medizinprodukteherstellers und gegebenenfalls weiterer Krankenhäuser und Hersteller.
- Wissenschaftliche Bewertung: Mit dem Vorliegen der Unterlagen im IQWiG beginnt das Institut mit der inhaltlichen Bewertung. Dabei können auch medizinisch-fachliche Beraterinnen und Berater hinzugezogen werden, um den aktuellen Versorgungsalltag zu berücksichtigen. Der Prozess endet mit der Erstellung der Bewertung gemäß § 137h SGB V.
- Optional: Der G-BA kann das IQWiG damit beauftragen, eine systematische Literaturrecherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Studien berücksichtigt werden. Diese Recherche wird in Form eines Addendums durchgeführt.
Dossierbewertungen
Dossierbewertungen werden im Rahmen der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln (gemäß AMNOG) erstellt. Grundlage dafür sind umfangreiche Dossiers, die pharmazeutische Unternehmen beim G-BA einreichen. Das IQWiG prüft, ob das Dossier einen Zusatznutzen des Arzneimittels gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie belegt. Im Gegensatz zu anderen Arbeitsergebnissen wird die Zeitspanne zur Bearbeitung hier durch das Gesetz vorgegeben: Die Dossierbewertung muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Hersteller-Dossiers abgeschlossen sein.
- Übermittlung des Dossiers durch den G-BA: Zu Beginn einer Dossierbewertung steht immer ein Auftrag des G-BA und die Übermittlung des Dossiers.
- Informationsbeschaffung und wissenschaftliche Bewertung: Nach Eingang des Dossiers im IQWiG beginnt das Institut mit der inhaltlichen Bewertung. Datengrundlage für die Bewertung ist das Dossier des Herstellers. Optional kann das Institut eine eigene, ergänzende Informationsrecherche durchführen. Bei der Bewertung werden in der Regel auch medizinisch-fachliche Beraterinnen und Berater sowie Patientinnen und Patienten befragt.
- Erstellen der Dossierbewertung: Den Abschluss des Prozesses bildet die Erstellung einer Dossierbewertung. Nach § 35a SGB V muss die Bewertung spätestens drei Monate nach dem für die Einreichung des Dossiers maßgeblichen Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Einschätzung der Patientenzahlen
Bei neuen Arzneimitteln, die über eine Sonderzulassung oder als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens in die medizinische Versorgung gekommen sind, sind die Studiendaten zum Zeitpunkt der Zulassung für die frühe Nutzenbewertung in der Regel nur wenig aussagekräftig. In diesen Fällen kann der G-BA vom pharmazeutischen Unternehmer eine anwendungsbegleitende Datenerhebung (AbD) einschließlich zugehöriger Auswertung zum Zwecke der Nutzenbewertung fordern.
Bei der Beurteilung, ob eine AbD bei neuen Arzneimitteln erforderlich ist, wird vom G-BA auch die Realisierbarkeit und Angemessenheit einer Datenerhebung geprüft. In diesem Kontext kann das IQWiG mit einer Einschätzung der Patientenzahlen für das entsprechende Anwendungsgebiet beauftragt werden.
Die Einschätzung der Patientenzahlen erfolgt innerhalb von 4 Wochen. Nach der Fertigstellung wird das Dokument an den G-BA versendet. Eine Veröffentlichung auf der Website des Instituts findet statt, wenn der G-BA ein Verfahren zur Forderung einer AbD im Indikationsgebiet einleitet.
Entscheidungsgrundlagen für Mindestmengen
Für besonders schwierige, planbare Eingriffe wurden in der stationären Versorgung aus Gründen der Qualitätssicherung Mindestmengenregelungen etabliert. Dafür werden Entscheidungsgrundlagen erarbeitet. Hierzu wird geprüft, ob für medizinische Eingriffe, für die eine Mindestmenge eingeführt oder angepasst werden soll, ein Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Qualität des Behandlungsergebnisses nachgewiesen werden kann.
Europäische Nutzenbewertungen
Seit Januar 2025 werden Nutzenbewertungen (Joint Clinical Assessments, JCA) für bestimmte Arzneimittel europaweit koordiniert durchgeführt. Zusätzlich werden ab 2026 JCA auch für ausgewählte Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika hoher Risikoklasse europaweit koordiniert durchgeführt.
An der Erstellung dieser JCA arbeitet das IQWiG gemeinsam mit anderen europäischen HTA-Agenturen. Grundlage dafür ist eine europäische Gesetzgebung sowie gemeinsame methodische Regeln.
Evidenzberichte
Evidenzberichte unterstützen Leitliniengruppen bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien und dienen ihnen als Evidenzgrundlage für die Entwicklung von Handlungsempfehlungen. Sie umfassen eine oder mehrere Fragestellungen, z. B. zu medikamentösen oder nicht medikamentösen Verfahren.
Gesundheitsinformationen
Die Gesundheitsinformationen des IQWiG sind allgemein verständliche, kostenlose und werbefreie Informationen für Bürgerinnen und Bürger. Sie sollen informierte Entscheidungen zur eigenen Gesundheit erleichtern. Das Erstellen solcher Gesundheitsinformationen ist eine weitere gesetzliche Aufgabe des IQWiG. Sie entstehen auf Basis eines Auftrags durch den G-BA oder das BMG oder als begleitende Information zu einer Nutzenbewertung. Das IQWiG greift außerdem Themen in eigener Regie auf. Zu finden sind sie auf der Website www.gesundheitsinformation.de.
- Themenauswahl: Zu Beginn einer Gesundheitsinformation kann ein Auftrag des G-BA oder des BMG stehen, eine wissenschaftliche Bewertung des IQWiG oder ein selbst gewähltes Thema.
- Bildung einer Projektgruppe: Die Projektgruppe formuliert die wissenschaftliche Fragestellung und die Zielkriterien für das Projekt.
- Informationsbeschaffung und wissenschaftliche Bewertung: Auf Basis der festgelegten Kriterien werden Informationen beschafft und ihre Zuverlässigkeit bewertet.
- Texterstellung und externes Review: Die ersten Textentwürfe zu einem Thema werden an mindestens einen externen Gutachter (Reviewer) versandt. Kurzantworten werden der Autorin oder dem Autor des zugrunde liegenden wissenschaftlichen Beitrags vorgelegt.
- Zweiter Textentwurf: Auf Basis des Gutachtens wird ein zweiter Textentwurf erstellt, der ein internes Review durchläuft.
- Stellungnahme: Anschließend haben Auftraggeber und die Fachöffentlichkeit - Stakeholder, medizinische Fachgesellschaften und Patientenvertreter - die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme zu den Texten abzugeben. Die Stellungnahmen sowie die Ergebnisse einer parallel laufenden Nutzertestung werden bei der Schlussredaktion der Texte vor Veröffentlichung berücksichtigt.
- Veröffentlichung: Die abgestimmten Endfassungen werden auf der Website Gesundheitsinformation.de veröffentlicht.
Kosten-Nutzen-Bewertungen
Seit 2007 ist die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln als Aufgabe des IQWiG gesetzlich verankert. Daher kann das Institut vom G-BA gemäß § 35b SGB V mit Kosten-Nutzen-Bewertungen von Arzneimitteln beauftragt werden. Für Kosten-Nutzen-Bewertungen sind Anhörungen durch das Institut vorgesehen. Auch wenn das Instrument der Kosten-Nutzen-Bewertung aktuell nicht genutzt wird, zählt es zu den Aufgaben des Ressorts Gesundheitsökonomie des Instituts, die Methoden einer Kosten-Nutzen-Bewertung auf Basis internationaler Standards der evidenzbasierten Medizin und Gesundheitsökonomie aktuell zu halten und entsprechend weiterzuentwickeln.
Leitliniensynopsen für Disease Management Programme (DMP)
Leitliniensynopsen für Disease Management Programme (DMP) beschreiben wichtige Eckpunkte eines fachlich empfohlenen Versorgungsstandards und bilden eine Grundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss zur Festlegung der Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen (DMP). Aktuelle und DMP-relevante Empfehlungen nationaler und internationaler evidenzbasierter Leitlinien werden in Leitliniensynopsen zusammengefasst und die Ergebnisse mit dem jeweils gültigen DMP verglichen.
Mindestvorhaltezahlen
Gemäß Krankenhausreform 2024 kann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das IQWiG damit beauftragen, wissenschaftliche Empfehlungen für die erstmalige Festlegung und die regelmäßige Weiterentwicklung von Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in der Krankenhausversorgung zu erstellen. Auf Basis der Empfehlung des IQWiG und der Auswirkungsanalyse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) legt das BMG die Mindestvorhaltezahlen je Leistungsgruppe fest.
Potenzialbewertungen
Im Rahmen der Erprobungsregelung nach § 137e Abs. 7 SGB V können Hersteller und Anbieter beim G-BA die Erprobung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode beantragen, die sich nicht allein auf den Einsatz von Arzneimitteln stützt (nichtmedikamentöses Verfahren). Dazu gehören auch so genannte Medizinprodukte. Teil dieser Erprobungsregelung ist die Bewertung des Potenzials einer neuen Methode. Diese Bewertung des Potenzials von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erstellt in der Regel das IQWiG im Auftrag des G-BA. Eine Anhörung durch das Institut ist nicht vorgesehen. Sofern es zu einer Erprobung kommt, führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren zur Erprobungsrichtlinie durch. Potenzialbewertungen sind Teil eines Verwaltungsverfahrens, dessen Durchführung beim G-BA liegt und dessen Themen und Inhalte vertraulich sind. Der Bericht zur Potenzialbewertung wird dem G-BA durch das IQWiG übermittelt. Ob der Bericht veröffentlicht wird, ist abhängig von den weiteren Entscheidungen des G-BA.
Entscheidet der G-BA auf Basis der eingereichten Unterlagen und der Potenzialbewertung des IQWiG, dass eine Methode Potenzial hat, wird das IQWiG in der Regel mit einer weiteren Literaturrecherche beauftragt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle relevanten Studien berücksichtigt werden. Diese Recherche führt das IQWiG in Form eines Addendums durch.
Ähnlich wie bei der frühen Nutzenbewertung wird die Zeitspanne zur Bearbeitung auch hier durch das Gesetz vorgegeben: Der G-BA muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über das Potenzial einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode entscheiden. Die Potenzialbewertung erfolgt innerhalb dieser Frist und muss entsprechend innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein.
Rapid Reports
Rapid Reports werden im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) oder Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vorrangig mit dem Ziel erstellt, kurzfristig über relevante Entwicklungen im Gesundheitswesen (einschließlich neuer Technologien) zu informieren. Dabei ist meist eine schnelle Bearbeitung notwendig. Der Ablauf der Erstellung von Rapid Reports unterscheidet sich von dem der Berichterstellung in wesentlichen Punkten: Es finden regelhaft keine Anhörungen im Projektverlauf statt. Zudem können IQWiG-interne Bearbeitungsschritte, einschließlich der Darstellung der Ergebnisse, gegenüber anderen Abschlussberichten vereinfacht bzw. verkürzt werden. Bei besonderem Bedarf kann aber bei der Beauftragung des Rapid Reports die Durchführung eines öffentlichen Stellungnahmeverfahrens (mit einer verkürzten Frist) inklusive anschließender Erstellung eines finalen Rapid Reports festgelegt werden.
Recherche nach Indikationsregistern
Die Recherche nach Indikationsregistern unterstützt den G-BA bei der Entscheidung, ob eine anwendungsbegleitende Datenerhebung (AbD) bei neuen Arzneimitteln als erforderlich angesehen wird. Der Auftrag hierzu erfolgt vom G-BA und beschreibt die Indikation(en), für die eine Recherche nach Indikations-registern stattfinden soll.
Bei der Recherche nach Indikationsregistern erfolgt innerhalb von 4 Wochen eine fokussierte Informationsbeschaffung in verschiedenen Informationsquellen. Nach der Fertigstellung wird das Dokument an den G-BA versendet. Eine Veröffentlichung auf der Website des Instituts findet statt, wenn der G-BA ein Verfahren zur Forderung einer AbD im Indikationsgebiet einleitet.
ThemenCheck-Berichte
Interessierte können im Rahmen des ThemenCheck Medizin Vorschläge für die Bewertung von medizinischen Verfahren und Technologien einreichen. In einem zweistufigen Auswahlverfahren, an dem auch Bürgerinnen und Bürger mitwirken, werden aus den eingereichten Vorschlägen pro Jahr mehrere neue Themen ausgewählt, die für die Versorgung von Patientinnen und Patienten von besonderer Bedeutung sind. In den Berichten werden stets Nutzen und Schaden eines medizinischen Verfahrens bewertet. Darüber hinaus werden ökonomische, ethische, rechtliche, soziale und organisatorische Aspekte abhängig vom jeweiligen Thema in jeweils unterschiedlicher Tiefe behandelt. Die ThemenCheck-Berichte werden meist nicht vom IQWiG selbst verfasst, sondern von externen Sachverständigen. Deren Bewertung wird gemeinsam mit einer allgemein verständlichen Kurzfassung und einem IQWiG-Herausgeberkommentar veröffentlicht. Einige der ThemenCheck-Berichte werden seit 2025 aber auch intern verfasst.