Offenlegung von Beziehungen

Die Bewertungen des IQWiG sind fachlich unabhängig. Externe Sachverständige, die sich an den Bewertungen des Instituts beteiligen, sind daher verpflichtet, ihre Beziehungen (insbesondere zur Industrie) offenzulegen.

Offenzulegen sind

  • abhängige und ehrenamtliche Beschäftigungen
  • Beratungstätigkeiten
  • erhaltene finanzielle Unterstützungen für wissenschaftliche Tätigkeiten und Patentanträge
  • erhaltene Honorare
  • sonstige finanzielle oder geldwerte Zuwendungen
  • sowie der Besitz von Aktien, Optionsscheinen oder sonstigen Geschäftsanteilen
  • sonstige Umstände, die aus Sicht eines unvoreingenommenen Betrachters als Interessenkonflikt bewertet werden können.

Die Pflicht zur Offenlegung gilt für

  • externe Sachverständige, die an Bewertungen des IQWiG beteiligt sind.

Dokumente zur Offenlegung von Beziehungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Formblatt Offenlegung von Beziehungen