[A22-133] Risankizumab (Morbus Crohn) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Letzte Aktualisierung 15.06.2023

Projektnummer:
A22-133

Auftrag:
Erteilt am 21.12.2022 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Berichtsart:
Dossierbewertung

Status:
Bearbeitung abgeschlossen

Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung

Anwendungsgebiete:
Verdauung, Stoffwechsel und Hormone

Indikation:

Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn,

Ergebnis der Dossierbewertung:
  • die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen, das Ansprechen verloren oder diese nicht vertragen haben: Zusatznutzen nicht belegt
  • die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen, das Ansprechen verloren oder dieses nicht vertragen haben: Zusatznutzen nicht belegt
Hinweis:

Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.

gesundheitsinformation.de Logo Begleitinformationen

Weitere allgemein verständliche Informationen finden Sie auf der IQWiG-Website „gesundheitsinformation.de“.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

15.06.2023 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.

zu den Beschlussdokumenten

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