Dossierbewertung
AR101 (Erdnussallergie, 1 bis 3 Jahre) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Berichtsdokumente
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Kurzfassung der Nutzenbewertung
AR101 (Erdnussallergie, 1 bis 3 Jahre) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
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Dossierbewertung
AR101 (Erdnussallergie, 1 bis 3 Jahre) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Dossierbewertung
Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren mit bestätigter Diagnose einer Erdnussallergie
Zusatznutzen nicht belegt
Zusätzliche Informationen
Gesundheitsinformationen des IQWiG
Der Wirkstoff AR101 (Handelsname Palforzia) ist seit Dezember 2020 für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 17 Jahren mit Erdnussallergie zugelassen. Seit Dezember 2024 kommt er auch für Kinder ab 1 Jahr infrage.
Projektdetails
- Projektnummer
- A25-04
- Auftrag
- Erteilt am 15.01.2025 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
- Berichtsart
- Dossierbewertung
- Status
- Bearbeitung abgeschlossen
- Ressort / Bereich
- Arzneimittelbewertung
- Anwendungsgebiete
- Immunsystem und Infektionen
- Hinweis
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Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der GBA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
- DOI
https://doi.org/10.60584/A25-04
Zugehörige Projekte
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Dossierbewertung
AR101 (Erdnussallergie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Status: Bearbeitung abgeschlossen