[A23-60] Bimekizumab (Psoriasis-Arthritis) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Letzte Aktualisierung 21.12.2023

Projektnummer:
A23-60

Auftrag:
Erteilt am 03.07.2023 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Berichtsart:
Dossierbewertung

Status:
Bearbeitung abgeschlossen

Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung

Anwendungsgebiete:
Muskeln, Knochen und Gelenke

Indikation:

Erwachsene mit aktiver Psoriasis-Arthritis, die auf eine vorangegangene krankheitsmodifizierende antirheumatische Therapie unzureichend angesprochen haben oder diese nicht vertragen haben

Ergebnis der Dossierbewertung:
  • Betroffene, die auf eine vorangegangene konventionelle krankheitsmodifizierende antirheumatische Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben: Zusatznutzen nicht belegt
  • Betroffene, die auf eine vorhergehende Therapie mit krankheitsmodifizierenden biologischen Antirheumatika unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben: Zusatznutzen nicht belegt
Hinweis:

Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.

gesundheitsinformation.de Logo Begleitinformationen

Weitere allgemein verständliche Informationen finden Sie auf der IQWiG-Website „gesundheitsinformation.de“.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

21.12.2023 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.

zu den Beschlussdokumenten

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