[A23-60] Bimekizumab (Psoriasis-Arthritis) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Letzte Aktualisierung 21.12.2023
Projektnummer:
A23-60
Auftrag:
Erteilt am 03.07.2023 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Muskeln, Knochen und Gelenke
Erwachsene mit aktiver Psoriasis-Arthritis, die auf eine vorangegangene krankheitsmodifizierende antirheumatische Therapie unzureichend angesprochen haben oder diese nicht vertragen haben
- Betroffene, die auf eine vorangegangene konventionelle krankheitsmodifizierende antirheumatische Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben: Zusatznutzen nicht belegt
- Betroffene, die auf eine vorhergehende Therapie mit krankheitsmodifizierenden biologischen Antirheumatika unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben: Zusatznutzen nicht belegt
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A21-110 | Bimekizumab (Plaque-Psoriasis) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A24-64 | Bimekizumab (Hidradenitis suppurativa) - Nutzenbewertung gemäß §35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A23-61 | Bimekizumab (ankylosierende Spondylitis) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A23-62 | Bimekizumab (nicht röntgenologische axiale Spondyloarthritis) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A23-105 | Bimekizumab (Psoriasis-Arthritis) – Addendum zum Auftrag A23-60 | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
21.12.2023 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.