Künstliches Hüftgelenk (Hüftendoprothese): Kann eine Antibiotikaprophylaxe bei zahnmedizinischen Eingriffen im Vergleich zu keiner Antibiotikaprophylaxe Infektionen am künstlichen Hüftgelenk verhindern?

Themennummer:
312

Status:
Auswahlverfahren läuft

Vorschlagszeitraum:
08/2025 bis 07/2026

Ressort / Bereich:
Versorgung und Leitlinien

Anwendungsgebiet:
Muskeln, Knochen und Gelenke

Sekundäres Anwendungsgebiet:
Zähne

Thema:

Der Einsatz eins künstlichen Hüftgelenks kann zum Beispiel bei Knochenbrüchen oder bei Verschleiß am Gelenk notwendig sein. Dabei werden Teile des Hüftgelenks oder das gesamte Gelenk durch künstliche Gelenkteile ersetzt. Diese bestehen meist aus Metall, Kunststoff oder Keramik und werden im Knochen befestigt. In seltenen Fällen kann sich das Gewebe um das künstliche Hüftgelenk entzünden. Eine mögliche Ursache sind Bakterien, die von einer anderen Stelle des Körpers über die Blutbahn zum künstlichen Gelenk gelangen. Bei manchen zahnmedizinischen Eingriffen, zum Beispiel beim Ziehen eines Zahns oder bei einer Wurzelbehandlung, können Bakterien aus dem Mundraum vorübergehend in die Blutbahn gelangen. Es wird daher diskutiert, ob sich dadurch das künstliche Hüftgelenk infizieren kann. Um einer möglichen Infektion vorzubeugen, können vor einem zahnmedizinischen Eingriff Antibiotika eingenommen werden. Eine solche vorbeugende Behandlung wird Antibiotikaprophylaxe genannt. Allerdings können Antibiotika auch Nebenwirkungen haben und zum Beispiel die Entstehung widerstandsfähiger Bakterien begünstigen. Es stellt sich daher die Frage, welche Vor- und Nachteile eine Antibiotikaprophylaxe vor einem zahnärztlichen Eingriff für Menschen mit einem künstlichen Hüftgelenk hat.

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