[G26-01] Tafasitamab (follikuläres Lymphom) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 15.04.2026
Projektnummer:
G26-01
Auftrag:
Erteilt am 14.01.2026 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Krebs
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher in Auftrag des G-BA ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
https://doi.org/10.60584/G26-01
| Projektnummer | Titel | Status |
|---|---|---|
| G21-26 | Tafasitamab (Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom, Kombination mit Lenalidomid) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |