[G23-18] Bedaquilin (Tuberkulose) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 02.11.2023
Projektnummer:
G23-18
Auftrag:
Erteilt am 01.08.2023 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Immunsystem und Infektionen
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher in Auftrag des G-BA ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
https://dx.doi.org/10.60584/G23-18
Projektnummer | Titel | Status |
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G21-11 | Bedaquillin (multiresistente Tuberkulose: Kinder ab 5 bis 11 Jahre) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
G20-02 | Bedaquilin (multiresistente pulmonale Tuberkulose) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
G19-01 | Bedaquilin (pulmonale multiresistente Tuberkulose) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |