[G21-06] Fenfluramin (Dravet-Syndrom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 03.05.2021
Projektnummer:
G21-06
Auftrag:
Erteilt am 01.02.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher in Auftrag des GBA ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
| Projektnummer | Titel | Status |
|---|---|---|
| G23-03 | Fenfluramin (Lennox-Gastaut-Syndrom, Add-on-Therapie, = 2 Jahren) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |