[G20-22] Belantamab-Mafodotin (multiples Myelom) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 04.03.2021
Projektnummer:
G20-22
Auftrag:
Erteilt am 16.09.2020 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Hämatologie
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher in Auftrag des GBA ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
| Projektnummer | Titel | Status |
|---|---|---|
| G21-05 | Belantamab-Mafodotin (multiples Myelom) - Addendum zum Auftrag G20-22 | Bearbeitung abgeschlossen |
| A26-39 | Belantamab-Mafodotin (multiples Myelom; Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
| A26-38 | Belantamab-Mafodotin (multiples Myelom; Kombination mit Bortezomib und Dexamethason) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
04.03.2021: Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.