[G20-15] Luspatercept (Beta-Thalassämie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 02.11.2020
Projektnummer:
G20-15
Auftrag:
Erteilt am 01.08.2020 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Hämatologie
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher in Auftrag des GBA ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
| Projektnummer | Titel | Status |
|---|---|---|
| A23-44 | Luspatercept (myelodysplastische Syndrome) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
| A23-43 | Luspatercept (transfusionsabhängige Beta-Thalassämie) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
| A23-20 | Luspatercept (Beta-Thalassämie) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
| A24-50 | Luspatercept (myelodysplastische Syndrome) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |