[G18-20] Tezacaftor/Ivacaftor (zystische Fibrose) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V

Letzte Aktualisierung 01.03.2019

Projektnummer:
G18-20

Auftrag:
Erteilt am 01.12.2018 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Berichtsart:
Dossierbewertung

Status:
Bearbeitung abgeschlossen

Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie

Anwendungsgebiete:
Atemwege

Hinweis:

Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Tezacaftor/Ivacaftor ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.

Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

16.05.2019 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.

zu den Beschlussdokumenten

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