Dossierbewertung
Obeticholsäure (primäre biliäre Cholangitis) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V
Berichtsdokumente
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Dossierbewertung
Obeticholsäure (primäre biliäre Cholangitis) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V
Zusätzliche Informationen
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
06.07.2017 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.
Projektdetails
- Projektnummer
- G17-01
- Auftrag
- Erteilt am 10.01.2017 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
- Berichtsart
- Dossierbewertung
- Status
- Bearbeitung abgeschlossen
- Ressort / Bereich
- Gesundheitsökonomie
- Anwendungsgebiete
- Verdauung, Stoffwechsel und Hormone
- Hinweis
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Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Obeticholsäure ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.