Dossierbewertung
Atogepant (Migräne) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Berichtsdokumente
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Kurzfassung der Nutzenbewertung
Atogepant (Migräne) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
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Dossierbewertung
Atogepant (Migräne) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Dossierbewertung
Erwachsene mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat
- Betroffene, für die eine konventionelle Migräneprophylaxe infrage kommt: Zusatznutzen nicht belegt
- Betroffene, die auf keine der folgend genannten medikamentösen Therapien / Wirkstoffklassen ansprechen, für die diese nicht geeignet sind oder die diese nicht vertragen: Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Amitriptylin, Clostridium botulinum Toxin Typ A: Zusatznutzen nicht belegt
Zusätzliche Informationen
Gesundheitsinformationen des IQWiG
Atogepant (Handelsname Aquipta) ist seit August 2023 zur Vorbeugung von Migräne zugelassen. Es kommt für Erwachsene infrage, die mindestens vier Migränetage im Monat haben.
Projektdetails
- Projektnummer
- A25-38
- Auftrag
- Erteilt am 28.02.2025 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
- Berichtsart
- Dossierbewertung
- Status
- Bearbeitung abgeschlossen
- Ressort / Bereich
- Arzneimittelbewertung
- Anwendungsgebiete
- Kopf und Nerven
- Hinweis
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Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der GBA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
- DOI
https://doi.org/10.60584/A25-38
Zugehörige Projekte
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Dossierbewertung
Atogepant (Migräne, Akutbehandlung) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Status: Bearbeitung abgeschlossen