[A25-161] Remimazolam (prozedurale Sedierung) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Letzte Aktualisierung 01.04.2026
Projektnummer:
A25-161
Auftrag:
Erteilt am 23.12.2025 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Operationen
Indikation:
prozedurale Sedierung erwachsener Patientinnen und Patienten
Ergebnis der Dossierbewertung:
Zusatznutzen nicht belegt
Hinweis:
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
DOI:
https://doi.org/10.60584/A25-161
| Projektnummer | Titel | Status |
|---|---|---|
| A25-162 | Remimazolam (Allgemeinanästhesie) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |