[A25-111] Lecanemab (frühe Alzheimer-Krankheit) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Letzte Aktualisierung 01.12.2025

Projektnummer:
A25-111

Auftrag:
Erteilt am 28.08.2025 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Berichtsart:
Dossierbewertung

Status:
Bearbeitung abgeschlossen

Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung

Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven

Indikation:

Erwachsene mit früher Alzheimer-Krankheit mit bestätigter Amyloid-Pathologie, die Apolipoprotein E ε4 (ApoE ε4)-Nichtträger oder heterozygote ApoE ε4-Träger sind

Ergebnis der Dossierbewertung:
  • Betroffene mit klinisch diagnostizierter leichter kognitiver Störung aufgrund der Alzheimerkrankheit: Zusatznutzen nicht belegt (anhand der Ergebnisse der relevanten Studie)
  • Betroffene mit klinisch diagnostizierter leichter Demenz aufgrund der Alzheimerkrankheit und Lecanemab Add-on Therapie zu Acetylcholinesterase-Inhibitoren: Zusatznutzen nicht belegt (anhand der Ergebnisse der relevanten Studie)
  • Betroffene mit klinisch diagnostizierter leichter Demenz aufgrund der Alzheimerkrankheit und Monotherapie Lecanemab: Zusatznutzen nicht belegt (keine relevante Studie)
Hinweis:

Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.

DOI:

https://doi.org/10.60584/A25-111

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