Dossierbewertung
Tepotinib (NSCLC) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Berichtsdokumente
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Kurzfassung der Nutzenbewertung
Tepotinib (NSCLC) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
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Dossierbewertung
Tepotinib (NSCLC) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Dossierbewertung
Erwachsene mit einem fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Bronchialkarzinom (NSCLC) mit Veränderungen, die zu Exon-14-Skipping im mesenchymal-epithelialen Transitionsfaktor-Gen (METex14-Skipping) führen, die eine systemische Therapie nach platinbasierter Chemotherapie und / oder einer Behandlung mit Immuntherapie benötigen
- Patientinnen und Patienten nach Erstlinientherapie mit einem PD-1/PD-L1-Antikörper als Monotherapie: Zusatznutzen nicht belegt.
- Patientinnen und Patienten nach Erstlinientherapie mit einer platinhaltigen Chemotherapie: Zusatznutzen nicht belegt.
- Patientinnen und Patienten nach Erstlinientherapie mit einem PD-1/PD-L1-Antikörper in Kombination mit einer platinhaltigen Chemotherapie oder nach sequenzieller Therapie mit einem PD-1/PD-L1-Antikörper und einer platinhaltigen Chemotherapie: Zusatznutzen nicht belegt.
Zusätzliche Informationen
Gesundheitsinformationen des IQWiG
Tepotinib (Handelsname Tepmetko) ist seit Februar 2022 für vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkrebs zugelassen. Er kommt infrage, wenn besondere Veränderungen der Krebszellen zu beschleunigtem Tumorwachstum führen können.
Projektdetails
- Projektnummer
- A22-30
- Auftrag
- Erteilt am 28.03.2022 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
- Berichtsart
- Dossierbewertung
- Status
- Bearbeitung abgeschlossen
- Ressort / Bereich
- Arzneimittelbewertung
- Anwendungsgebiete
- Krebs
- Hinweis
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Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der GBA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.