Dossierbewertung

Tepotinib (NSCLC) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Status
Status: Bearbeitung abgeschlossen
Projektnummer
A22-30
Letzte Aktualisierung

Berichtsdokumente

  1. Kurzfassung der Nutzenbewertung

    Tepotinib (NSCLC) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

    Veröffentlicht am
    Dokumenttyp
    PDF-Dokument, 231 kB, DE, nicht barrierefrei
  2. Dossierbewertung

    Tepotinib (NSCLC) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

    Veröffentlicht am
    Dokumenttyp
    PDF-Dokument, 635 kB, DE, nicht barrierefrei

Dossierbewertung

Indikation:

Erwachsene mit einem fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Bronchialkarzinom (NSCLC) mit Veränderungen, die zu Exon-14-Skipping im mesenchymal-epithelialen Transitionsfaktor-Gen (METex14-Skipping) führen, die eine systemische Therapie nach platinbasierter Chemotherapie und / oder einer Behandlung mit Immuntherapie benötigen

Ergebnis der Dossierbewertung:
  • Patientinnen und Patienten nach Erstlinientherapie mit einem PD-1/PD-L1-Antikörper als Monotherapie: Zusatznutzen nicht belegt.
  • Patientinnen und Patienten nach Erstlinientherapie mit einer platinhaltigen Chemotherapie: Zusatznutzen nicht belegt.
  • Patientinnen und Patienten nach Erstlinientherapie mit einem PD-1/PD-L1-Antikörper in Kombination mit einer platinhaltigen Chemotherapie oder nach sequenzieller Therapie mit einem PD-1/PD-L1-Antikörper und einer platinhaltigen Chemotherapie: Zusatznutzen nicht belegt.

Zusätzliche Informationen

Gesundheitsinformationen des IQWiG

Tepotinib (Handelsname Tepmetko) ist seit Februar 2022 für vorbehandelte Erwachsene mit fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkrebs zugelassen. Er kommt infrage, wenn besondere Veränderungen der Krebszellen zu beschleunigtem Tumorwachstum führen können.

Projektdetails

Projektnummer
A22-30
Auftrag
Erteilt am 28.03.2022 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
Berichtsart
Dossierbewertung
Status
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete
Krebs
Hinweis

Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der GBA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.

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