[A20-59] Ozanimod (Schubförmig remittierende Multiple Sklerose) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V

Letzte Aktualisierung 15.10.2020

Projektnummer:
A20-59

Auftrag:
Erteilt am 15.07.2020 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Berichtsart:
Dossierbewertung

Status:
Bearbeitung abgeschlossen

Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung

Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven

Indikation:

Erwachsene mit schubförmig remittierender multipler Sklerose (RRMS)

Ergebnis der Dossierbewertung:

Therapienaive Betroffene oder solche, deren RRMS unter krankheitsmodifizierender Therapie nicht hochaktiv ist: Beleg für beträchtlichen Zusatznutzen. Hochaktive RRMS trotz Therapie: für Männer Beleg für nicht quantifizierbaren (mindestens beträchtlichen) Zusatznutzen, für Frauen Zusatznutzen nicht belegt.

Hinweis:

Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.

gesundheitsinformation.de Logo Begleitinformationen

Weitere allgemein verständliche Informationen finden Sie auf der IQWiG-Website „gesundheitsinformation.de“.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

07.01.2021 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.

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