19.03.2021

Frühe Nutzenbewertung – das ganze Spektrum

Insgesamt 24 Herstellerdossiers hat das IQWiG pünktlich zu den Terminen 1. März und 15. März bewertet. Die Indikationen und Ergebnisse zeigen exemplarisch die Vielschichtigkeit des AMNOG-Verfahrens.

Thomas Kaiser

„Das AMNOG-Verfahren hat den ersten Praxistest bestanden. Es ist praktikabel und auch im Detail umsetzbar“, hatte IQWiG-Leiter Jürgen Windeler im Oktober 2011 betont, als das Institut seine erste frühe Nutzenbewertung im Rahmen des AMNOG-Verfahrens (AMNOG = Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) veröffentlicht hatte. Damals hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dem Gerinnungshemmer Ticagrelor für bestimmte Patientengruppen einen beträchtlichen bescheinigt. Dieser wissenschaftlichen Expertise war der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei seinem Zusatznutzen-Beschluss damals gefolgt. Heute, 10 Jahre nach Inkrafttreten des AMNOG, ist die anfangs sehr kritisch beäugte frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittelmittel in Deutschland längst etabliert und genießt international einen hervorragenden Ruf.

Viele verschiedene Anwendungsgebiete und diverse Auftragsanlässe

Wie vielfältig das Spektrum der Indikationen und die konkreten Anlässe für die Beauftragung des Instituts im Rahmen der frühen Nutzenbewertung sind, zeigt exemplarisch ein Blick auf die 24 Bewertungen, die das Institut zu den Stichtagen 1. März und 15. März finalisiert hat:

Das Spektrum der Indikationen reicht von Krebserkrankungen über Epilepsien, chronische Nierenerkrankungen, seltene Erkrankungen wie Mukoviszidose, Transthyretin-Amyloidose und spinale Muskelatrophie bis hin zu chronischer Herzinsuffizienz und Schuppenflechte mit Gelenkentzündungen. Auch alle infrage kommenden Anlässe für eine Beauftragung des IQWiG mit einer frühen Nutzenbewertung durch den G-BA sind zum Veröffentlichungstermin März 2021 vertreten: die klassische Neuzulassung eines Medikaments, die erweiterte Zulassung eines bekannten Wirkstoffs für ein zusätzliches Anwendungsgebiet, die Neubewertung eines Wirkstoffs nach Befristung oder wegen neuer Studiendaten und auch das Überschreiten der 50-Millionen-Euro-Jahresumsatz-Schwelle eines Arzneimittels für eine seltene Erkrankung (Orphan Drug).

Große Bandbreite an Bewertungsergebnissen

Die Bandbreite der möglichen Ergebnisse von IQWiG-Dossierbewertungen reicht von „geringerer “ (d. h. eine Unterlegenheit gegenüber der Standardtherapie) und „kein Zusatznutzen“ über „geringer Zusatznutzen“ bis hin zu „beträchtlicher Zusatznutzen“ und schließlich zu „erheblicher Zusatznutzen“ als höchste Bewertungskategorie.

In den jetzt im März 2021 veröffentlichten frühen Nutzenbewertungen nutzt das Institut dieses Spektrum aus: So bescheinigt es beispielsweise Nusinersen bei der Behandlung von Kindern mit spinaler Muskelatrophie und frühem Krankheitsbeginn einen erheblichen Zusatznutzen gegenüber der bestmöglichen rein unterstützenden Behandlung. Bei Olaparib sieht das IQWiG hingegen für die Behandlung von Pankreaskrebs einen geringeren Nutzen im Vergleich zum beobachtenden Abwarten. Über die zurückliegenden zehn Jahre betrachtet erkennt das Institut in etwa 40 Prozent der frühen Nutzenbewertungen einen Zusatznutzen an, bei der Hälfte davon in einem beträchtlichen oder erheblichen Ausmaß. Alle Bewertungsergebnisse des IQWiG und die zugrunde liegenden Daten sind frei zugänglich – über www.iqwig.de. Für diese Transparenz wird das AMNOG international sehr gelobt.

Nicht alle Studien aus der Zulassung sind geeignet

Breit gestreut ist auch die Datenqualität in den Dossiers, die die Hersteller für die frühe Nutzenbewertung ihrer Wirkstoffe beim IQWiG einreichen. Auch dies gilt beispielhaft für die jetzt im März 2021 veröffentlichten Dossierbewertungen: In manchen Fällen sind die Daten unvollständig oder ermöglichen keinen Vergleich mit der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. „Ohne vernünftige vergleichende Daten fehlen wichtige Informationen – nicht nur für die Nutzenbewertung, sondern auch für die Therapieentscheidung vor Ort“, betont Thomas Kaiser, Leiter des IQWiG-Ressorts Arzneimittelbewertung.

Das Problem: „Die klinischen Studien der Hersteller sind oftmals vorrangig auf die Anforderungen der Zulassungsbehörden ausgerichtet und weniger auf die wichtige Fragestellung der Nutzenbewertung: Welchen Stellenwert hat das neue Arzneimittel gegenüber der bisherigen Standardtherapie?“, erläutert der Leiter des IQWiG-Ressorts Arzneimittelbewertung. Er appelliert an die Hersteller, auch die Anforderungen an die Nutzenbewertung in den Studien zu berücksichtigen oder eigene Studien für die Nutzenbewertung durchzuführen. „Zehn Jahre nach Inkrafttreten des AMNOG kann es kein Argument mehr sein, dass die Anforderungen an die Nutzenbewertung bei der Studienplanung nicht bekannt gewesen wären.“

Neue Arzneimittel: Zulassung, Nutzenbewertung, Erstattung

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