20.10.2026

Vorläufiger Rapid Report: Operationalisierung des biologischen Alters für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Interessierte können bis zum 10.11.2026 Stellung nehmen.

Für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln wird regelhaft untersucht, ob sich Therapieeffekte in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich darstellen: beispielsweise Therapieeffekte bei über 65-Jährigen gegenüber denen bei unter 65-Jährigen. Dabei stellt sich allerdings die Frage, ob die Betrachtung eines biologischen Alters anstelle des bislang betrachteten chronologischen Alters für die Nutzenbewertung besser geeignet sein könnte.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinsame Bundesausschuss () das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer wissenschaftlichen Ausarbeitung zur Operationalisierung des biologischen Alters im Rahmen der Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a SGB V beauftragt: Operationalisierungen des biologischen Alters sollen dargestellt und auf ihre Anwendbarkeit im Rahmen der Nutzenbewertung beurteilt werden. Dabei konzentriert sich dieser vorläufige auf die Lebensphase des höheren Alters.

Die vorläufige Version dieser Ausarbeitung veröffentlicht das IQWiG nun mit dem Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von allen Interessierten für die Dossierbewertungen miteinzubeziehen.

Das IQWiG bittet um Stellungnahmen

Interessierte Personen, Institutionen und (Fach-)Gesellschaften können bis zum 10.11.2026 Stellungnahmen zum vorläufigen des IQWiG abgeben. Am 01.12.2026 führt das IQWiG eine wissenschaftliche Erörterung zur Klärung von weitergehenden Fragen aus den schriftlichen Stellungnahmen durch. Im Anschluss wird der finale Rapid Report zum Projekt erstellt. Die Ergebnisse aus der können zu Änderungen und/oder Ergänzungen des vorläufigen Berichts führen.

Weitere Informationen des IQWiG

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