15.06.2012

Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen von Vemurafenib bei fortgeschrittenem Melanom

Vorteile beim Gesamtüberleben, aber auch Nachteile in Form von Nebenwirkungen

Der Wirkstoff Vemurafenib (Handelsname Zelboraf®) ist seit Februar 2012 zugelassen zur Behandlung von fortgeschrittenem Melanom, auch schwarzer Hautkrebs genannt. Er kommt für Erwachsene infrage, deren Melanom nicht operierbar ist oder Absiedlungen (Metastasen) gebildet hat und in deren Tumor ein bestimmtes Gen (BRAF-V600) verändert ist. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den des Wirkstoffs gemäß AMNOG überprüft. Demnach stehen erhebliche Vorteile in Bezug auf das Gesamtüberleben einem erheblichen Schadenspotential in Form von Nebenwirkungen gegenüber. In der Gesamtschau ergibt sich ein Hinweis auf einen beträchtlichen von Vemurafenib.

Vemurafenib im Vergleich mit Dacarbazin

Als zweckmäßige Vergleichstherapie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wirkstoff Dacarbazin bestimmt. Zur Nutzenbewertung stand eine Studie zur Verfügung, die Vemurafenib direkt mit Dacarbazin verglich. Es handelt sich dabei um eine randomisierte und offene Studie, d.h. die Patientinnen und Patienten wurden nach dem Zufallsprinzip einer der beiden Behandlungsgruppen zugeteilt und sowohl sie als auch die Ärzte wussten, welcher der beiden Wirkstoffe jeweils zum Einsatz kam.

Längeres Überleben bedeutet erheblichen Zusatznutzen

Das IQWiG bewertet immer mit dem Blick auf patientenrelevante Endpunkte wie Überleben (), Beschwerden und Komplikationen () sowie Lebensqualität. Die Studie liefert einen Hinweis, dass Vemurafenib das Leben verlängern kann: Von den Patientinnen und Patienten, die Dacarbazin erhielten, war die Hälfte nach weniger als 10 Monaten verstorben. In der Vemurafenib-Gruppe war das erst nach mehr als 13 Monaten der Fall. Aus dem unterschiedlichen Verlauf der beiden Überlebenskurven ergibt sich ein Hinweis auf einen erheblichen von Vemurafenib.

Zur wurde in der Studie einzig der Schmerz erhoben. Es gab dabei aber keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen - und damit auch kein Hinweis auf einen von Vemurafenib.

Was die Lebensqualität betrifft (u.a. physisches und emotionales Wohlbefinden), zeigten sich keine Unterschiede, weshalb auch hier ein nicht belegt ist.

Erhebliches Schadenspotenzial in Form von Nebenwirkungen

Das Nebenwirkungsprofil von Vemurafenib ist insgesamt ungünstiger als das von Dacarbazin: Schwere unerwünschte Ereignisse (nach allgemeinen Terminologiekriterien CTCAE Grad ≥ 3) und schwerwiegende unerwünschte Ereignisse traten bei den Patientinnen und Patienten, die Vemurafenib bekamen, häufiger auf. Der Anteil derjenigen, die die Therapie aufgrund von Nebenwirkungen abbrachen, war in den Behandlungsgruppen vergleichbar. Insgesamt sieht das IQWiG hier einen Hinweis auf einen größeren Schaden von Vemurafenib und stuft dessen Ausmaß als erheblich ein.

Schadenspotential reduziert das Ausmaß des Zusatznutzens

Um aus einer einzigen Studie einen Beleg für einen abzuleiten, muss diese Studie besondere Anforderungen erfüllen. Diese sind hier nicht erfüllt. Deshalb sind keine Aussagen z. B. zum mit der höchsten Wahrscheinlichkeit (Beleg) möglich, sondern maximal Hinweise.

Es verbleiben somit positive und negative Ergebnisse gleicher (Hinweise): Auf der Seite der positiven Effekte wird für das Gesamtüberleben das höchste Ausmaß, nämlich erheblich erreicht. Auf der Seite der negativen Effekte gibt es aufgrund von Nebenwirkungen einen Hinweis auf einen größeren Schaden mit ebenfalls erheblichem Ausmaß. Daher stuft das Institut in der Gesamtschau den von Vemurafenib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie mit Dacarbazin von erheblich auf beträchtlich herab.

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche Kurzinformation.

Auf der Website des sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Vemurafenib zu finden.

Kontakt: Tel. 0221-35685-0, presse@iqwig.de

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