Methoden-Update: Die neue Version 8.0 gilt seit Ende 2025
Die neue Version bringt ein eigenes Kapitel zur Einbindung von Betroffenen und führt Bayessche Random-Effects-Metaanalysen ein, um Daten aus wenigen Studien besser auszuwerten.
Ob Ein- und Ausschluss von medizinischen Leistungen, die Festlegung jährlicher Mindestmengen für komplexe Eingriffe in Krankenhäusern oder Verhandlungen von Erstattungsbeträgen neuer Arzneimittel: Viele zentrale Entscheidungen für gesetzlich Versicherte basieren auf IQWiG-Gutachten. Essenziell dafür sind aktuelle und fundierte Bewertungsmethoden, die das IQWiG kontinuierlich mit dem Fokus auf die wissenschaftlichen Kernfragen neu entwickelt und ausbaut – stets im engen Austausch mit der Wissenschaft und anderen Interessierten. Im Dezember 2025 schloss das Institut das Update zur Version 8.0 seiner Allgemeinen Methoden ab – mit einigen Anpassungen gegenüber der vorläufigen Version, zu der zahlreiche Stellungnahmen eingegangen waren.
So beschreibt das IQWiG im neuen Kapitel 8 jetzt an einem Ort, wie die Perspektive der Betroffenen in seine Arbeit integriert wird: durch persönliche Gespräche, schriftliche Fragebögen, Nutzertests von Texten, Erfahrungsberichte, Stellungnahmen zu vorläufigen Ergebnissen oder die Themenauswahl für Gesundheitstechnologie-Bewertungen im Rahmen des ThemenCheck Medizin.
Eine weitere Neuerung: Gemeinsam mit Forschenden aus Göttingen entwickelte ein IQWiG-Team ein Vorgehen (Bayessche Random-Effects-Metaanalysen), mit dem die Effekte medizinischer Verfahren auch bei Daten aus nur wenigen Studien präziser bewertet werden können. Für die Anwendung dieser international anerkannten Methodik greift das IQWiG auf seine umfangreichen Erfahrungen aus abgeschlossenen Nutzenbewertungen zurück.
Mindestvorhaltezahlen festlegen: IQWiG-Webinar zum öffentlichen Diskurs
Seit dem Krankenhausreform-Gesetz von 2024 kann das Bundesgesundheitsministerium wissenschaftliche Empfehlungen für Mindestvorhaltezahlen (MVHZ) für Leistungsgruppen in der Krankenhausversorgung beim IQWiG beauftragen. Gemäß den anschließenden Analysen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu den Auswirkungen der jeweiligen MVhZ auf die Anzahl und geografische Verteilung der Krankenhausstandorte legt das Ministerium dann die MVhZ je Leistungsgruppe fest, die der Bundesrat anschließend noch genehmigen muss.
Teil der Gesetzgebung zu den Mindestvorhaltezahlen war auch die Anforderung an das IQWiG, eine fundierte Methodik zu entwickeln und Stellungnahmen zu dieser zu ermöglichen. Im September 2025 hat das IQWiG den Entwurf für die neue MVhZ-Methodik veröffentlicht, die sowohl Qualitäts- als auch Wirtschaftlichkeitskriterien einschließt. In einem begleitenden Webinar erläuterte das Institut den komplexen Berechnungsansatz, der international methodisches Neuland darstellt. Mehr als 300 Interessierte nahmen teil – mit insgesamt positivem Feedback und ohne grundlegenden Änderungsbedarf. Parallel zum Methodenpapier 8.0 wurden die gültigen MVhZ-Methoden veröffentlicht und damit die Grundlage für eine Beauftragung des IQWiG durch das Bundesgesundheitsministerium gelegt.
