Früherkennung einer Alzheimer-Demenz: Ethische, soziale, rechtliche und organisatorische Aspekte einer frühdiagnostischen Untersuchung für symptomlose Personen

Themennummer:
240

Projektnummer:
T25-04

Status:
Bericht in Bearbeitung

Vorschlagszeitraum:
08/2023 bis 07/2024

Ressort / Bereich:
Versorgung und Leitlinien

Anwendungsgebiet:
Diagnostik

Sekundäres Anwendungsgebiet:
Psyche und Gemüt

Thema:

Alzheimer-Demenz bezeichnet den Abbau und Verlust des Gedächtnisses und der Konzentrationsfähigkeit. Ursache hierfür ist das Absterben von Nervenzellen im Gehirn. Zu Beginn sind oft das Kurzzeitgedächtnis und die Merkfähigkeit gestört, folgend meist auch die Sprache und Orientierung. Mit dem Alter (ab etwa 65) erhöht sich das Risiko für eine Alzheimer-Demenz. Die Diagnose wird oft erst bei auftretenden Symptomen gestellt, wenn sich keine andere Ursache dafür finden lässt. Der Behandlungszeitraum ist damit meist kurz. Zur Früherkennung stehen verschiedene Optionen wie bspw. Biomarker zur Verfügung. Personen mit Alzheimerrisiko könnten so frühzeitiger mit einer Behandlung beginnen und den Verlauf der Erkrankung möglicherweise verzögern. Die Früherkennung geht aber auch mit einer Abwägung des Nutzens einer frühzeitigen weiteren Lebensplanung und einer möglichen emotionalen Belastung einher. Denn die Diagnose kann Betroffene u. a. vor organisatorische und soziale Herausforderungen wie z. B. familiäre Konflikte stellen. Auch ethische und rechtliche Aspekte wie bspw. der Verlust der Autonomie und das frühzeitige Erstellen einer Vorsorgevollmacht spielen hier eine Rolle.

Hinweis:

Im Bericht T25-05 werden die Vor- und Nachteile verschiedener Verfahren zur Früherkennung einer Alzheimer-Demenz diskutiert. Projektdetails finden Sie hier.

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