Kinästhetik („Lehre von der Bewegungsempfindung“): Profitieren pflegebedürftige Personen und beruflich Pflegende von ihrer Anwendung?

Themennummer:
202

Projektnummer:
T23-05

Status:
Vorläufiger ThemenCheck-Bericht veröffentlicht

Vorschlagszeitraum:
08/2021 bis 07/2022

Ressort / Bereich:
Versorgung und Leitlinien

Anwendungsgebiet:
Muskeln, Knochen und Gelenke

Thema:

In der Pflege müssen Pflegebedürftige von Pflegekräften oftmals bewegt werden. Dies ist für die Betroffenen nicht immer angenehm und für die Pflegenden oft körperlich belastend. Die Kinästhetik ist ein Handlungskonzept, mit dem die Bewegung von Patientinnen und Patienten schonend unterstützt werden soll. Berührungen und Bewegungen sollen durch Pflegende so eingesetzt werden, dass die Betroffenen sie nachvollziehen und mit möglichst geringer Anstrengung unterstützen können. Dies soll die Eigenständigkeit und Beweglichkeit kranker Menschen fördern, die Pflegenden körperlich entlasten und so deren körperliche Gesundheit erhalten.

Hinweis:

Die gegebenenfalls stattfindende wissenschaftliche Erörterung unklarer Aspekte in den schriftlichen Stellungnahmen zum vorläufigen ThemenCheck-Bericht ist für den 01.07.2025 geplant.

vorläufiger ThemenCheck-Bericht: Stellungnahmeverfahren abgeschlossen

Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen ist am 09.06.2025 (23:59 Uhr) Uhr abgelaufen. Die Begleitdokumente zum Stellungnahmeverfahren stehen Ihnen noch einige Tage zur Verfügung.

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