12.05.2025
Kinästhetik: Profitieren Personen mit Pflegebedarf und beruflich Pflegende von der „Lehre von der Bewegungsempfindung“?
Stellungnahmen zum vorläufigen ThemenCheck-Bericht bitte bis zum 09.06.2025.
Erhalt und Förderung der Mobilität sind von essenzieller Bedeutung für die Lebensqualität von Menschen mit Pflegebedarf und, um Komplikationen, wie z. B. Druckgeschwüren (Dekubitus), zu vermeiden. Unterstützung zur Mobilität leisten vor allem mehr als eine Million beruflich Pflegende – mit täglich hoher körperlicher Anstrengung, oftmals asymmetrischer Körperbelastung und entsprechenden Folgeerkrankungen, wie beispielsweise Rückenschmerzen.
Die Kinästhetik als „Lehre von der Bewegungsempfindung“ zielt sowohl auf die Gesundheit und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen ab als auch auf die von beruflich Pflegenden: Durch interaktive und individuelle Bewegungsförderung soll die Bewegungskompetenz der Betroffenen gestärkt werden. Pflegebedürftige sollen dadurch Selbstwirksamkeit erfahren, um wieder aktiver und selbständiger zu werden. Die Bewegungsförderung von Pflegebedürftigen soll nach dem Konzept der Kinästhetik durch die Pflegenden so gestaltet werden können, dass die eigene körperliche Überbelastung und deren Folgen verhindert oder zumindest minimiert werden.
Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht derzeit ein interdisziplinäres Team unter der Federführung des Instituts und der Poliklinik für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, welchen Nutzen die pflegerische Bewegungsförderung nach Kinästhetik im Vergleich zur üblichen pflegerischen Bewegungsförderung bietet. Untersucht werden dabei sowohl die Auswirkungen auf Personen mit Mobilitätseinschränkungen und Pflegebedarf als auch auf beruflich Pflegende, die Kinästhetik in ihrer Arbeit anwenden.
Die nun vorliegenden vorläufigen Bewertungsergebnisse veröffentlicht das IQWiG mit dem Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von anderen Interessierten miteinzubeziehen.
Das IQWiG bittet um Stellungnahmen
Zu dem vorläufigen Bericht bittet das IQWiG bis zum 09.06.2025 um Stellungnahmen. Es handelt sich dabei um eine Gesundheitstechnologie-Bewertung (engl. Health Technology Assessment = HTA) im Rahmen des IQWiG-Verfahrens ThemenCheck Medizin. Die Fragestellungen der ThemenCheck-Berichte gehen stets auf Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zurück.
Interessierte Personen, Institutionen und (Fach-)Gesellschaften können Stellungnahmen abgeben. Gegebenenfalls führt das IQWiG eine wissenschaftliche Erörterung zur Klärung von weitergehenden Fragen aus den schriftlichen Stellungnahmen durch. Die Ergebnisse aus der Anhörung können zu Änderungen und/oder Ergänzungen des vorläufigen Berichts führen.