[G22-15] Tebentafusp (uveales Melanom) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
Letzte Aktualisierung 01.08.2022
Projektnummer:
G22-15
Auftrag:
Erteilt am 25.04.2022 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie
Anwendungsgebiete:
Krebs
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher in Auftrag des GBA ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der GBA ein Stellungnahmeverfahren durch. Im Anschluss an die Anhörung beschließt der GBA über das Ausmaß des Zusatznutzens. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
| Projektnummer | Titel | Status |
|---|---|---|
| A23-128 | Tebentafusp (uveales Melanom) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |