[A21-65] Obinutuzumab (follikuläres Lymphom, nach Rituximab) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Letzte Aktualisierung 16.08.2021
Projektnummer:
A21-65
Auftrag:
Erteilt am 12.05.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Krebs
Erwachsene mit follikulärem Lymphom, die auf eine Behandlung mit Rituximab alleine oder zusammen mit anderen Wirkstoffen nicht angesprochen haben oder bei denen die Erkrankung während bzw. bis zu 6 Monate nach einer Rituximab-Behandlung fortgeschritten ist
Zusatznutzen nicht belegt.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
G17-11 | Obinutuzumab (nicht vorbehandeltes fortgeschrittenes follikuläres Lymphom) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
G16-07 | Obinutuzumab - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
G14-08 | Obinituzumab - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (Dossierbewertung) | Bearbeitung abgeschlossen |
A21-64 | Obinutuzumab (chronische lymphatische Leukämie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |
A21-66 | Obinutuzumab (follikuläres Lymphom, Erstlinie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |