[A21-118] Risdiplam (spinale Muskelatrophie) - Addendum zum Auftrag A21-50

Letzte Aktualisierung 21.10.2021

Projektnummer:
A21-118

Auftrag:
Erteilt am 07.09.2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Berichtsart:
Addendum

Status:
Bearbeitung abgeschlossen

Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung

Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven

Indikation:

Patientinnen und Patienten mit einer 5q-assoziierten spinaler Muskelatrophie (SMA) ab einem Alter von 2 Monaten

Ergebnis der Dossierbewertung:

Nach Addendum unverändert:

  • SMA Typ 1: Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
  • SMA Typ 2: Zusatznutzen nicht belegt.
  • SMA Typ 3: Zusatznutzen nicht belegt.
  • präsymptomatische Patientinnen und Patienten mit 1-3 Kopien des SMN2-Gens: Zusatznutzen nicht belegt.
  • präsymptomatische Patientinnen und Patienten mit 4 Kopien des SMN2-Gens: Zusatznutzen nicht belegt.
Hinweis:

Ergibt sich im Zuge der Beratungen zu einem Auftrag des G-BA zusätzlicher Bearbeitungsbedarf, legt das IQWiG seinen Bericht in Form eines Addendums vor. Der G-BA trifft jeweils einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.

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Weitere allgemein verständliche Informationen finden Sie auf der IQWiG-Website „gesundheitsinformation.de“.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

21.10.2021: Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.

zu den Beschlussdokumenten

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