[A12-11] Linagliptin - Erneute Nutzenbewertung gemäß § 35a Absatz 5b SGB V (Dossierbewertung)

Letzte Aktualisierung 03.12.2012

Projektnummer:
A12-11

Auftrag:
Erteilt am 03.09.2012 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Berichtsart:
Dossierbewertung

Status:
Bearbeitung abgeschlossen

Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung

Anwendungsgebiete:
Verdauung, Stoffwechsel und Hormone

Hinweis:

Nach § 35a Abs. 5b SGB V können pharmazeutische Unternehmer zu einem bis zum 31. Dezember 2012 veröffentlichten Beschluss nach § 35a SGB V jederzeit eine erneute Nutzenbewertung beantragen, wenn der Zusatznutzen als nicht belegt gilt, weil die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt wurden. Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.

gesundheitsinformation.de Logo Begleitinformationen

Weitere allgemein verständliche Informationen finden Sie auf der IQWiG-Website „gesundheitsinformation.de“.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

21.02.2013 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.

zu den Beschlussdokumenten

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