04.05.2026
Wichtiger Schritt im neuen EU-HTA-Verfahren: Erste Bewertung abgeschlossen
Die neue europäische Nutzenbewertung hat ein wichtiges Etappenziel erreicht: Die erste gemeinsame Bewertung, an der das IQWiG als Co-Assessor direkt beteiligt war, wurde durch die HTA-Koordinierungsgruppe der Mitgliedstaaten verabschiedet.
Wir sind stolz, dass wir direkt am ersten Bericht beteiligt waren. Die Zusammenarbeit mit den irischen Kolleg*innen und auch insgesamt auf europäischer Ebene war hervorragend. Der Austausch war sehr wertvoll, wir konnten viel voneinander lernen und zugleich zeigen, dass das neue EU-HTA-Verfahren funktioniert.
Die neue europäische Nutzenbewertung hat ein wichtiges Etappenziel erreicht: Die erste gemeinsame Bewertung, an der das IQWiG als Co-Assessor direkt beteiligt war, wurde durch die HTA-Koordinierungsgruppe der Mitgliedstaaten verabschiedet.
Gegenstand der ersten Gemeinsamen klinischen Bewertung (Joint Clinical Assessment, JCA) war das Krebsmedikament Tovorafenib zur Behandlung des pädiatrischen niedriggradig malignen Glioms. Für Deutschland hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) als Co-Assessor mitgewirkt. Gemeinsam mit dem National Center for Pharmacoeconomics aus Irland erstellte es den Bericht.
„Wir sind stolz, dass wir direkt am ersten Bericht beteiligt waren. Die Zusammenarbeit mit den mit den irischen Kolleg*innen und auch insgesamt auf europäischer Ebene war hervorragend“, sagt Beate Wieseler, Leiterin des IQWiG-Ressorts Arzneimittelbewertung. „Der Austausch war sehr wertvoll, wir konnten viel voneinander lernen und zugleich zeigen, dass das neue EU-HTA-Verfahren funktioniert.“
In einem nächsten Schritt wird der gemeinsame Bericht jetzt zur verfahrenstechnischen Prüfung an die EU-Kommission weitergeleitet; erst danach erfolgt die Veröffentlichung. Und wie geht es dann konkret in Deutschland weiter? Der EU-Bericht wird für die Bewertung im nationalen AMNOG-Verfahren genutzt, der Hersteller kann dabei auf das europäische Dossier verweisen. Da es sich bei Tovorafenib um ein Orphan Drug handelt, also um ein Medikament zur Behandlung einer Seltenen Erkrankung, erfolgt die Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Das IQWiG ist für Deutschland derzeit noch an zahlreichen weiteren europäischen Bewertungsverfahren beteiligt. Eine Übersicht zu den verschiedenen Projekten findet sich auf unserer Seite.