04.02.2005

IQWiG forscht zu Mindestmengen

Koronarchirurgie, Knie TEP, Bauchaortenaneurysma und PTCA auf dem Prüfstand

Eine Studie zu den Mindestmengen gehört zu den ersten Aufträgen, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erhalten hat. Für die Indikationen koronarchirurgische Eingriffe und Kniegelenk Totalendoprothese (Knie TEP), für die Mindestmengen in jedem Fall eingeführt werden, soll das Institut anhand deutscher Daten Schwellenwerte ermitteln und ein Prognosemodell entwickeln, das Aussagen erlaubt, wie sich diese Schwellenwerte auf die Krankenhauslandschaft und auf die Versorgung der Patienten auswirken können.

Auch für das Bauchaortenaneurysma (Aussackung der Bauchschlagader) und die PTCA (Ballondilatation der Herzkranzgefäße) sind Mindestmengen geplant, allerdings fehlen dem bei dieser Indikation noch die nötigen Evidenzberichte. Deshalb werden die IQWiG-Mitarbeiter prüfen, ob es Hinweise gibt, dass ab einer gewissen Anzahl von Eingriffen die Qualität deutlich steigt. Sollte dieser Zusammenhang in der internationalen wissenschaftlichen Literatur nachweisbar sein, werden in einem zweiten Schritt die Ergebnisse auf die deutsche Situation übertragen und ebenfalls Schwellenwerte berechnet.

"Ob in diesem Bereich der Medizin tatsächlich Übung den Meister macht und ab welchem Wert dieser Satz gilt, werden wir bei unseren Studien kritisch prüfen müssen", erklärte IQWiG-Ressortleiter PD Dr. Stefan Lange im Rahmen der XIII. Jahrestagung der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung (CAQ) am 04.02.2005 in Heidelberg. "Denn womöglich sind es andere Faktoren als die Anzahl der Eingriffe, die für die Qualität ausschlaggebend sind."

Mindestmengen wurden in Deutschland erstmalig mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (§137 SGB V) eingeführt. Ärzte und Kliniken dürfen bestimmte Eingriffe nur noch dann vornehmen, wenn sie dies mit einer bestimmten Häufigkeit tun. Die Partner der Selbstverwaltung hatten sich 2003 darauf verständigt, ab 2004 für fünf Indikationen Mindestmengen zu definieren (Leber-, Nieren- und Stammzelltransplantation sowie komplexe Eingriffe an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse). Im September 2004 nahm der auch koronarchirurgische Eingriffe und Knie TEP in den so genannten Katalog planbarer Leistungen auf, machte aber noch keine konkreten Zahlenangaben. Für das Bauchaortenaneurysma und die PTCA liegen im Anträge vor, diese Indikationen ebenfalls in den Mindestmengenkatalog aufzunehmen.

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