16.11.2016

Trifluridin-Tipiracil-Kombination bei Darmkrebs: Zusatznutzen nur für manche Patienten

Geringer Zusatznutzen für Patienten mit KRAS-Wildtyp / Überlebensvorteile, aber beträchtliche Nebenwirkungen / Daten zur Lebensqualität fehlen

Die Fixkombination Trifluridin/Tipiracil (Handelsname Lonsurf) ist seit April 2016 zur Behandlung von metastasiertem Darmkrebs zugelassen. Die Wirkstoffe kommen für erwachsene Patientinnen und Patienten mit metastasiertem Krebs des Dick- oder Enddarms infrage, bei denen die Erkrankung trotz Behandlung fortschreitet oder für die andere Therapien nicht infrage kommen.

In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun untersucht, ob die Kombination Betroffenen einen bietet. Demnach ergeben sich positive und negative Effekte gleicher (Anhaltspunkte). Allerdings unterscheidet sich das Ausmaß des Überlebensvorteils bei den beiden Tumortypen:

Für Patientinnen und Patienten mit einem nicht -mutierten Tumor (KRAS-Wildtyp) ergibt sich aus dem Abwägen von Vorteilen beim Überleben mit den Nachteilen aufgrund von schwerwiegenden Nebenwirkungen ein Anhaltspunkt für einen geringen von Trifluridin/Tipiracil. Bei Tumoren mit einer KRAS-Mutation ist ein für die Wirkstoffkombination allerdings nicht belegt: Hier ist der Überlebensvorteil schwächer ausgeprägt und wird durch die mindestens beträchtlichen Schäden aufgrund von schwerwiegenden Nebenwirkungen aufgewogen.

Relevant für die Abwägung war außerdem, dass die gesundheitsbezogene Lebensqualität in der vorgelegten Studie nicht untersucht wurde. Insbesondere in der palliativen Therapie ist dieser aber von hoher Bedeutung.

Zum Vergleich mit Best supportive Care

Die neue Wirkstoffkombination soll die Zellteilung und -vermehrung und so das Wachstum des Tumors hemmen und ein Voranschreiten der Erkrankung verhindern. Trifluridin/Tipiracil soll eingesetzt werden bei Patientinnen und Patienten mit metastasiertem Darmkrebs, bei denen vorherige Chemotherapien mit den Wirkstoffen Fluoropyrimidin, Oxaliplatin und Irinotecan sowie Therapien gegen vaskuläre endotheliale Wachstumsfaktoren (VEGF) oder epidermale Wachstumsfaktorrezeptoren (EGFR) nicht wirksam waren oder nicht infrage kommen.

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegte Vergleichstherapie ist dabei eine bestmögliche unterstützende Behandlung (Best supportive Care, BSC), die sich individuell an den Bedürfnissen eines Patienten orientieren, Beschwerden wie Schmerzen lindern und die Lebensqualität verbessern soll.

Längeres Überleben, aber mindestens beträchtliche Nebenwirkungen

Patientinnen und Patienten mit einem nicht mutierten Tumor (KRAS-Wildtyp) überlebten deutlich länger, was einem erheblichen entspricht. Diesem Vorteil steht aber ein höherer, mindestens beträchtlicher Schaden durch schwere Nebenwirkungen gegenüber. Mangels Daten sind auch Nachteile in Bezug auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität nicht auszuschließen. Zusammenfassend lässt sich aus Vorteilen und Nachteilen ein Anhaltspunkt für einen geringen von Trifluridin/Tipiracil ableiten.

Bei einem Tumor mit einer KRAS-Mutation ist ein für die Wirkstoffkombination allerdings nicht belegt, weil hier der Überlebensvorteil schwächer ausgeprägt ist und nur ein geringes Ausmaß erreicht. In der Gesamtschau wird dieser Vorteil aufgewogen durch die Nachteile, nämlich einen mindestens beträchtlichen Schäden aufgrund von schwerwiegenden Nebenwirkungen und die nicht auszuschließende Beeinträchtigung der Lebensqualität.

Daten zur gesundheitsbezogener Lebensqualität nicht erhoben

In der vorgelegten Studie wurden nur Patientinnen und Patienten untersucht, die aufgrund der Erkrankung noch keine oder nur leichte Einschränkungen bei körperlicher Anstrengung hatten. Für Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr arbeitsfähig oder schon pflegebedürftig sind, legte der Hersteller keine Daten vor.

Relevant für die Abwägung zum war auch, dass die gesundheitsbezogene Lebensqualität in der vorgelegten Studie gar nicht untersucht wurde. Insbesondere in einer palliativen Therapiesituation ist dieser aber von überragender Bedeutung. Das betonen sowohl Betroffene, Ärzte und Wissenschaftler als auch Vertreter der Industrie.

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertungen sind Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertungen führt der Stellungnahmeverfahren durch und fasst abschließende Beschlüsse über das Ausmaß des Zusatznutzens.

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertungen des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.

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