Dossierbewertung
Brivaracetam (Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Berichtsdokumente
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Kurzfassung der Nutzenbewertung
Brivaracetam (Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
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Dossierbewertung
Brivaracetam (Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Dossierbewertung
Zusatzbehandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Kindern und Jugendlichen mit Epilepsie
Mangels geeigneter Studiendaten Zusatznutzen nicht belegt
Zusätzliche Informationen
Gesundheitsinformationen des IQWiG
Brivaracetam (Handelsname Briviact) ist seit Februar 2022 als Zusatztherapie für 2- bis 3-jährige Kinder mit Epilepsie zugelassen.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
17.01.2019 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.
Projektdetails
- Projektnummer
- A18-48
- Auftrag
- Erteilt am 30.07.2018 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
- Berichtsart
- Dossierbewertung
- Status
- Bearbeitung abgeschlossen
- Ressort / Bereich
- Arzneimittelbewertung
- Anwendungsgebiete
- Kopf und Nerven
- Hinweis
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Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Zugehörige Projekte
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Dossierbewertung
Brivaracetam (Epilepsie bei Kindern [Alter 2 bis < 4 Jahre]) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Status: Bearbeitung abgeschlossen