Dossierbewertung
Brivaracetam - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Berichtsdokumente
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Kurzfassung der Nutzenbewertung
Brivaracetam - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
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Dossierbewertung
Brivaracetam - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Pressemitteilungen
Brivaracetam bei Epilepsie: Zusatznutzen nicht belegt
Keine direkt vergleichende Studie / Indirekte Vergleiche nicht verwertbar
Zusätzliche Informationen
Gesundheitsinformationen des IQWiG
Brivaracetam (Handelsname Briviact) ist seit Februar 2022 als Zusatztherapie für 2- bis 3-jährige Kinder mit Epilepsie zugelassen.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
04.08.2016 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.
Projektdetails
- Projektnummer
- A16-08
- Auftrag
- Erteilt am 11.02.2016 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
- Berichtsart
- Dossierbewertung
- Status
- Bearbeitung abgeschlossen
- Ressort / Bereich
- Arzneimittelbewertung
- Anwendungsgebiete
- Kopf und Nerven
- Hinweis
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Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Zugehörige Projekte
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Dossierbewertung
Brivaracetam (Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Status: Bearbeitung abgeschlossen
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Dossierbewertung
Brivaracetam (Epilepsie bei Kindern [Alter 2 bis < 4 Jahre]) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Status: Bearbeitung abgeschlossen