Methodik zur Festlegung von Mindestvorhaltezahlen
Ende 2024 trat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft. Es beauftragte das IQWiG, Methoden zur Festlegung und Weiterentwicklung von Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in Krankenhäusern zu entwickeln. Der Entwurf dieser Methoden steht nun im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens zur Diskussion.
Policy Brief : Methoden zur Ableitung der Empfehlung von Mindestvorhaltezahlen