15.09.2025

Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in Krankenhäusern: IQWiG stellt Methodik vor

Bis zum 28. Oktober können Interessierte den Entwurf kommentieren. Zur Erläuterung der Methodik bietet das Institut vorab ein Webinar an.

Wir bieten erstmals ein Webinar an, um unsere Methodik zu erläutern. So wollen wir das Stellungnahmeverfahren und damit die betroffenen Institutionen und Fachgruppen unterstützen. Wir freuen uns auf einen breiten wissenschaftlichen Austausch.

Tim Mathes, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesundheitsökonomie, 09/2025

Gemäß Krankenhausreform 2024 kann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das IQWiG in Zukunft damit beauftragen, wissenschaftliche Empfehlungen für die erstmalige Festlegung und die regelmäßige Weiterentwicklung von Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in der Krankenhausversorgung zu erstellen. Im Anschluss an die Empfehlung des IQWiG erfolgt eine Analyse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu Auswirkungen der jeweiligen Mindestvorhaltezahl auf die Anzahl und die geographische Verteilung der Krankenhausstandorte. Auf Basis dieser Analysen legt das BMG Mindestvorhaltezahlen je Leistungsgruppe fest – per Rechtsverordnung, der der Bundesrat dann noch zustimmen muss.

Die vorgestellte Methodik beschreibt, wie das IQWiG seine Empfehlungen ableiten will. Der Entwurf steht nun zur Diskussion.

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens lädt das IQWiG dabei erstmals auch zu einem Webinar ein, um Verständnisfragen zu klären. „So wollen wir das Stellungnahmeverfahren und damit die betroffenen Institutionen und Fachgruppen unterstützen“, erläutert Tim Mathes, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesundheitsökonomie. „Wir betreten hier methodisches Neuland und freuen uns auf einen breiten wissenschaftlichen Austausch.“

Empfehlungen basieren auf Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien

Der IQWiG-Entwurf sieht vor, die Empfehlungen der Mindestvorhaltezahlen sowohl anhand von Qualitäts- als auch von Wirtschaftlichkeitskriterien abzuleiten.

Dazu führt das IQWiG zunächst getrennte Analysen durch:

In die Qualitätsanalyse fließen primär die Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses und die Mindestvorgaben deutscher medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften ein. Aus den als geeignet und übertragbar bewerteten Mindestvorgaben für eine Leistungsgruppe kann dann jeweils eine Empfehlung für das Teilergebnis „Qualität“ abgeleitet werden.

Die Wirtschaftlichkeitsanalyse beruht auf folgender Definition: Ein Krankenhaus arbeitet wirtschaftlich innerhalb einer Leistungsgruppe, wenn die Erlöse aus den behandelten Fällen die zuordenbaren Kosten decken. Diese entstehen vor allem durch die Vorhaltung von Personal, Betriebsmitteln in Form notwendiger Infrastruktur und Sachmitteln. Um die Behandlungsfallzahl zu ermitteln, ab der Wirtschaftlichkeit erreicht wird, werden unter anderem ökonometrische Analysen genutzt. Dabei werden drei Ansätze verfolgt. Denn die Leistungsgruppen und Versorgungssituationen sind sehr heterogen (z. B. zwischen den Bundesländern). Zudem beruhen die Ansätze auf unterschiedlichen Daten. So wird sichergestellt, dass die Methodik auch in Fällen eingeschränkter Datenverfügbarkeit geeignet ist. In allen drei Ansätzen markiert der Schnittpunkt von Kosten- und Erlöskurve das Teilergebnis „Wirtschaftlichkeit“.

Das Teilergebnis „Qualität“ hat Vorrang

Die Teilergebnisse aus der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsanalyse werden anschließend zusammengeführt. Dabei wird für die Empfehlung der konkreten Mindestvorhaltezahl für eine Leistungsgruppe vorrangig das Teilergebnis „Qualität“ herangezogen.

Anschließend wird der Anteil der Krankenhäuser in Deutschland ermittelt, die diese Zahl nicht erfüllen. Ist die hergeleitete Mindestvorhaltezahl sehr hoch, ist eine Versorgungslücke möglich. In diesem Fall könnten laut IQWiG-Entwurf zusätzlich niedrigere Anteile („Perzentile“) für mögliche Übergangsregelungen ausgewiesen werden.

„Das Krankenhaussystem und die Datenbasis für die Analysen befinden sich aufgrund der aktuellen Reformen im Wandel“, betont IQWiG-Ressortleiter Tim Mathes. „Zur Sicherstellung einer sachgerechten Empfehlung zur Mindestvorhaltezahl benötigen wir die relevanten Daten und werden unsere Methodik stetig weiterentwickeln.“

Anmeldung zum Webinar

Zur Klärung von Fragen zum „Entwurf der Methoden zur Ableitung der Empfehlung von Mindestvorhaltezahlen“ bietet das Institut am 07.10.2025 ab 13:30 Uhr ein Webinar an. Interessierte können sich bis Dienstag, 30.09.2025, zum Webinar anmelden:

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