Was ist die zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT)?

Die zweckmäßige Vergleichstherapie ist die Behandlung, mit der in der frühen Nutzenbewertung gemäß AMNOG ein neues Arzneimittel verglichen wird. Die Fragestellung der frühen Nutzenbewertung ist dabei, ob das untersuchte Arzneimittel besser ist als die zweckmäßige Vergleichstherapie und damit einen bietet.

Die zweckmäßige Vergleichstherapie legt der fest. Dabei handelt es sich um eine oder mehrere Therapien, die im jeweiligen medizinischen Gebiet üblich und sinnvoll sind. Sie stellen den aktuellen Versorgungsstandard dar.

Bei der Festlegung dieser Vergleichstherapie orientiert sich der G-BA an internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin, also an wissenschaftlich belegten Erkenntnissen. Idealerweise gibt es Studien, die die Wirksamkeit dieser Behandlung belegen, und sie hat sich in der Praxis bewährt. Falls es klinische Leitlinien gibt, können diese die Wahl beeinflussen.

Die zweckmäßige Vergleichstherapie muss nicht zwingend medikamentös sein. Sie kann auch aus unterstützenden Maßnahmen oder reinem Beobachten ohne aktive Behandlung bestehen.

Bei der Auswahl der Vergleichstherapie sind folgende Punkte wichtig:

  • Bei medikamentösen Behandlungen: Das Medikament sollte für das jeweilige Krankheitsgebiet zugelassen sein.
  • Bei nicht-medikamentösen Behandlungen: Die Abrechnung muss im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein.
  • Bevorzugt werden Behandlungen, deren der G-BA bereits bestätigt hat.
  • Die Vergleichstherapie sollte auf dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse basieren und im jeweiligen Gebiet als zweckmäßig gelten.

Grundlegende Aspekte von Nutzenbewertungen einfach erklärt

Die Methodik des IQWiG ist im Methodenpapier detailliert dargestellt. Aber warum arbeitet das IQWiG wie es arbeitet? Was ist an einem direkten Vergleich so bedeutend? Und was genau ist die zweckmäßige Vergleichstherapie? Diese und weitere Aspekte der Methodik erklären wir kurz und verständlich auf diesen Seiten: