Berichte
Erstellen von Berichten (vereinfacht)
- Themenauswahl: Zu Beginn eines Berichts steht immer ein Auftrag des G-BA oder des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), der die Fragestellung vorgibt.
- Bildung einer Projektgruppe: Die Projektgruppe formuliert die wissenschaftliche Fragestellung und die Zielkriterien für das Projekt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und eventuell auch schon gemeinsam mit externen Sachverständigen.
- Erstellen des Berichtsplans: Der Berichtsplan fasst als Projektskizze die wesentlichen Punkte zur Vorgehensweise bei der Bewertung zusammen.
- Stellungnahmeverfahren zum Berichtsplan: Der Entwurf des Berichtsplans wird veröffentlicht, sodass alle Interessierten die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Die Stellungnahmen fließen dann in den Berichtsplan ein, der Grundlage für die Berichterstellung und im Vorbericht enthalten ist. (Bei Bewertungen von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden findet kein Stellungnahmeverfahren zum Berichtsplan statt.)
- Informationsbeschaffung und wissenschaftliche Bewertung: Auf Basis der im Berichtsplan festgelegten Kriterien werden wissenschaftliche Veröffentlichungen und Zusatzinformationen weltweit recherchiert, beschafft und gesichtet. Dabei bewerten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch die Zuverlässigkeit der Ergebnisse, also die Aussagekraft der dargestellten Daten.
- Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse: Die vorläufigen Ergebnisse der Recherche und der wissenschaftlichen Bewertung werden dann zunächst als Vorbericht veröffentlicht.
- Stellungnahmeverfahren zum Vorbericht: Alle Interessierten (Personen, Institutionen oder Unternehmen) kann zu den vorläufigen Ergebnissen Stellung nehmen.
- Erstellen des Abschlussberichts: Die Stellungnahmen werden bei der Überarbeitung des Vorberichts berücksichtigt. Der daraus hervorgehende Abschlussbericht wird zusammen mit der Dokumentation der Stellungnahmen veröffentlicht.
- Gegebenenfalls Erstellen eines Addendums: Sollte sich im Zuge der Beratungen zu einem Abschlussbericht zusätzlicher Bearbeitungsbedarf ergeben (zum Beispiel eine neue Studienlage), kann der Auftraggeber das IQWiG mit einem nachfolgenden Addendum beauftragen.