Verblindung

Maßnahme während einer vergleichenden Studie, um die Patienten aber auch Ärzte, Pflegepersonal und / oder Wissenschaftler bis zum Ende im Unwissen zu lassen, welche Patienten welche der zu vergleichenden medizinische Maßnahme erhalten haben. Ziel der Verblindung ist es, Verzerrungen zu minimieren, die entstehen können, wenn die Bewertung und die Behandlung durch die Kenntnis der zugewiesenen Maßnahme beeinflusst werden.

Oft gibt es Vorurteile, die bei Patienten oder Ärzten zur Überschätzung einer der Alternativen führen können. Möglich ist zudem, dass Ärzte Patienten einer Gruppe für benachteiligt halten und bei ihnen deshalb zusätzliche Maßnahmen ergreifen, die dann ebenfalls das Ergebnis verzerren können. Verblindung lässt sich in Therapiestudien zum Beispiel aufrechterhalten, indem eine Gruppe der Teilnehmer eine identisch erscheinende Schein- oder Placebobehandlung erhält, zum Beispiel identisch aussehende Tabletten. Verblindung ist auch dadurch möglich, dass dem Studienpersonal, das die Untersuchungsergebnisse auswertet, nicht mitgeteilt wird, zu welchen Patienten die Ergebnisse gehören.

In einfach-blinden Studien wissen nur die Patienten nicht über ihre Zuordnung Bescheid, in doppel-blinden Studien bleibt die Zuordnung dem Patienten, dem behandelnden Arzt sowie dem Erheber der Endpunkte verborgen. Die Terminologie ist hier jedoch nicht einheitlich, sodass in einer verblindeten Studie besser klar beschrieben werden sollte, wer genau verblindet ist.