[A25-45] Belzutifan (Nierenzellkarzinom) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
Letzte Aktualisierung 01.07.2025
Projektnummer:
A25-45
Auftrag:
Erteilt am 28.03.2025 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Berichtsart:
Dossierbewertung
Status:
Bearbeitung abgeschlossen
Ressort / Bereich:
Arzneimittelbewertung
Anwendungsgebiete:
Krebs
fortgeschrittenes klarzelliges Nierenzellkarzinom bei Erwachsenen, deren Erkrankung nach zwei oder mehreren Therapien, darunter ein PD-(L)1-Inhibitor und mindestens zwei zielgerichtete vaskulärer endothelialer Wachstumsfaktor-Therapien, fortgeschritten ist
- Betroffene < 65 Jahre, für die Everolimus eine geeignete individualisierte Therapie darstellt: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
- Betroffene ≥ 65 Jahre, für die Everolimus eine geeignete individualisierte Therapie darstellt: Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
- Betroffene, für die Everolimus keine geeignete individualisierte Therapie darstellt: Zusatznutzen nicht belegt
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
https://doi.org/10.60584/A25-45
Projektnummer | Titel | Status |
---|---|---|
A25-44 | Belzutifan (Von-Hippel-Lindau-Syndrom) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V | Bearbeitung abgeschlossen |