Dossierbewertung
Tisotumab vedotin (Zervixkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß §35a SGB V
Berichtsdokumente
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Kurzfassung der Nutzenbewertung
Tisotumab vedotin (Zervixkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß §35a SGB V
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Dossierbewertung
Tisotumab vedotin (Zervixkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß §35a SGB V
Dossierbewertung
erwachsene Patientinnen mit rezidiviertem oder metastasiertem Zervixkarzinom
- Betroffene, bei denen eine Krankheitsprogression während oder nach einer platinbasierten Erstlinien-Chemotherapie aufgetreten ist, die nicht mit einem PD-(L)1-Antikörper vorbehandelt sind und für die eine weitere antineoplastische Therapie in Frage kommt: Zusatznutzen nicht belegt
- Betroffene, bei denen eine Krankheitsprogression während oder nach einer platinfreien Erstlinien-Chemotherapie ohne einen PD-(L)1-Antikörper oder einer Erstlinien-Kombinationstherapie aus Chemotherapie und einem PD-(L)1-Antikörper oder einer sequenziellen Therapie mit einer platinhaltigen Chemotherapie und einem PD-(L)1-Antikörper aufgetreten ist und für die eine weitere antineoplastische Therapie in Frage kommt: Zusatznutzen nicht belegt
- Betroffene, bei denen eine Krankheitsprogression während oder nach systemischer Vortherapie aufgetreten ist und für die eine weitere antineoplastische Therapie nicht in Frage kommt: Zusatznutzen nicht belegt
Zusätzliche Informationen
Gesundheitsinformationen des IQWiG
Tisotumab vedotin (Handelsname Tivdak) ist seit März 2025 für Frauen mit fortgeschrittenem Gebärmutterhalskrebs zugelassen, der trotz einer systemischen Therapie fortschreitet.
Projektdetails
- Projektnummer
- A25-112
- Auftrag
- Erteilt am 29.08.2025 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
- Berichtsart
- Dossierbewertung
- Status
- Bearbeitung abgeschlossen
- Ressort / Bereich
- Arzneimittelbewertung
- Anwendungsgebiete
- Krebs
- Hinweis
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Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der GBA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
- DOI
https://doi.org/10.60584/A25-112