17.06.2022

EU-HTA-Verordnung: Internationales Vorbereitungs-Treffen in Köln

Auf Einladung des IQWiG diskutierten 41 Gesandte europäischer HTA-Organisationen sowie zwei der EU-Kommission die nächsten Schritte auf dem Weg zur gemeinsamen Gesundheitstechnologiebewertung in der EU ab 2025.

Ab dem Jahr 2025 sollen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gemeinsame Nutzenbewertungen von Gesundheitstechnologien (engl. Health Technology Assessments = HTA) erstellen. So steht es in der EU-HTA-Verordnung, die ab dann gilt.

Aber wie können die HTA-Organisationen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten die EU-Kommission bei der Umsetzung dieses ambitionierten Ziels unterstützen? Wie können die Vorarbeiten in den einzelnen HTA-Organisationen so koordiniert werden, dass es nicht zu Doppelarbeiten kommt? Und wie passen die Regelungen der seit einem Jahr geltenden EU-Verordnungen für Medizinprodukte und In-Vitro-Diagnostika zur neuen EU-HTA-Verordnung: Ist hier ein sinnvolles Zusammenspiel möglich?

Fragen wie diese diskutierte die Heads of HTA-Agencies Group (HAG), eine unabhängige Gruppe von Leitungen der von der EU-HTA-Verordnung betroffenen HTA-Organisationen, Mitte Juni im Rahmen einer hybriden Veranstaltung in Köln. Insgesamt nahmen 41 Gesandte von HTA-Organisationen aus 13 EU-Mitgliedstaaten an dem internationalen Treffen teil. Gastgeber war diesmal das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die Sitzungen werden reihum von den beteiligten Organisationen ausgerichtet. Mit dabei waren auch zwei Vertreterinnen der EU-Kommission.

„Eine gemeinsame Nutzenbewertung ist vor dem Hintergrund der vielfältigen Gesundheitssysteme in Europa eine äußerst komplexe Angelegenheit“, betont Alric Rüther, Leiter des IQWiG-Stabsbereichs Internationales. „Unabdingbar für den Erfolg ist ein enger Austausch der europäischen HTA-Organisationen. Nur so kann der Anspruch auf hohe Qualität, Unabhängigkeit und Transparenz gewahrt werden.“

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