05.01.2026

Darmkrebs-Screening: IQWiG-Vorbericht zur unteren Altersgrenze und Koloskopie-Frequenz liegt vor

Interessierte können bis zum 02.02.2026 Stellung nehmen.

Gesetzlich Versicherte haben gemäß den aktuellen Regelungen ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf eine Darmkrebs-Früherkennung. Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) überprüft das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) derzeit die unteren Altersgrenzen sowie den zeitlichen Abstand und die Anzahl der Koloskopien zur Früherkennung bei Personen ohne Verdacht auf Darmkrebs und ohne spezifisch erhöhtes Darmkrebsrisiko.

Konkret wird der eines Darmkrebs-Screenings mittels Koloskopie oder immunologischen Tests auf okkultes Blut im Stuhl bei Personen unter 50 Jahren im Vergleich zu keinem Darmkrebs-Screening bewertet.

Mit Blick auf die Koloskopie-Frequenz eines Darmkrebs-Screenings bei Personen ab 45 Jahren bewertet das IQWiG den Nutzen von drei verschiedenen Ablaufvarianten im Vergleich zum derzeitigen Darmkrebs-Screening mittels Koloskopie mit maximal 2 Untersuchungen im Abstand von 10 Jahren:

  • 3 Koloskopien jeweils im Abstand von 10 Jahren oder
  • 3 Koloskopien jeweils im Abstand von mehr als 10 Jahren oder
  • 2 Koloskopien im Abstand von mehr als 10 Jahren

Zu keiner der konkreten Fragestellungen liegt auf Basis von klinischen Studien vor. Zusätzlich zur regulären Bewertung von Nutzen und Schaden hat das IQWiG eine entscheidungsanalytische Modellierung durchgeführt, um ergänzende Informationen über unterschiedliche Varianten einer Darmkrebs-Früherkennung zu erhalten.

Die vorläufigen Bewertungsergebnisse veröffentlicht das IQWiG nun mit dem Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von allen Interessierten miteinzubeziehen. Stellungnahmen zum Vorbericht sind möglich bis zum 02.02.2026.

Zum Ablauf der Berichterstattung

Den Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG am 15.04.2025 veröffentlicht. Schriftliche Stellungnahmen zum können bis 02.02.2026 eingereicht werden. Sofern diese Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. Im Anschluss wird der Abschlussbericht zum Projekt erstellt.

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