Gesetzliche Grundlagen des IQWiG

Das Institut wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 als Einrichtung der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet.

Satzung der Stiftung

Die gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben des IQWiG sind seither im „Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung" verankert und wurden in weiteren Gesundheitsreformen angepasst und erweitert. Die Rahmenbedingungen der Arbeit sind zudem in der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und in den Methoden des IQWiG genauer definiert.

Gesetzliche Regelungen zum IQWiG im SGB V:

Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA):

Die Verfahrensordnung des regelt in Abschnitt 4 die Zusammenarbeit mit dem IQWiG.

Der Generalauftrag:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dem IQWiG im Dezember 2004 einen erteilt, der im März 2008 erweitert wurde. Er ermöglicht es dem IQWiG , eigenständig Themen auszuwählen und wissenschaftlich zu bearbeiten. Die Themen müssen nicht mit dem oder dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgestimmt werden.

Generalauftrag des G-BA

Erweiterung des Generalauftrags

Weitere Gesetze und Verordnungen

In den Jahren seit Gründung des Instituts kamen zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen hinzu, die sich direkt auf die Arbeit des IQWiG auswirken: