Brotkrumenpfad
[A11-28] Retigabin - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung)
Übersicht
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Auftrag: | Erteilt am 14.11.2011 vom Gemeinsamen Bundesausschuss |
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Status: | Bearbeitung abgeschlossen |
Ressort/Bereich: | Arzneimittelbewertung |
Aktuelles Dokument: | ![]() |
Hinweis: | Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA. |
Kontaktadresse: | zum Kontaktformular |
Zugehörige Projekte: |
[A11-10]
Retigabin - Mitberatung über Inhalt und Vollständigkeit des Dossiers
Status: Bearbeitung abgeschlossen |
Berichtsdokumente
Berichtsdokumente
Veröffentlicht | Dokument | Größe | Typ | |
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15.02.2012 | Kurzfassung der Nutzenbewertung | 23 kB | ![]() | |
15.02.2012 | Dossierbewertung | 219 kB | ![]() |
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Begleitinformationen
Kurzfassung der Nutzenbewertung
Retigabin - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung)
Gesundheitsinformationen
Weitere allgemein verständliche Informationen finden Sie auf der IQWiG-Website "gesundheitsinformation.de".
Retigabin (Trobalt) bei Epilepsie
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
03.05.2012 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.
Pressemitteilungen
15.02.2012 Retigabin bei Epilepsie: Keine Belege für Zusatznutzen