28.03.2018

Koronare Herzkrankheit: DMP könnte um zwei Themen erweitert werden

Aktualisierungsbedarf bei fast allen Versorgungsaspekten / Anzahl und Qualität von Leitlinien deutlich gestiegen

Disease-Management-Programme (DMP) sollen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, um sie an den jeweiligen Stand des medizinischen Wissens anzupassen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat deshalb aktuelle evidenzbasierte Leitlinien zur koronaren Herzkrankheit (KHK) recherchiert, deren Empfehlungen zu Kernaussagen zusammengefasst und überprüft, ob sich aus ihnen ein Aktualisierungsbedarf ergibt. Der liegt nun vor. Demnach sehen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei allen Versorgungsaspekten mit Ausnahme der „Rehabilitation“ einen Aktualisierungsbedarf. „Monitoring und “ sowie „spezielle Formen der Angina Pectoris“ könnten neu in das DMP aufgenommen werden.

Bereits das dritte Update

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob DMP inhaltlich noch dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und sie gegebenenfalls zu aktualisieren. Für das 2003 eingeführte DMPKHK hatte das Institut bereits zweimal eine entsprechende Recherche und Auswertung von Leitlinien durchgeführt und 2008 und 2011 die Ergebnisse vorgelegt.

Wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nun feststellen, hat sich die wissenschaftliche Basis für eine Aktualisierung in den vergangenen 10 Jahren erheblich verbreitert: So hat sich sowohl die Zahl der in die IQWiG-Berichte einbezogenen Leitlinien als auch die der ausgewerteten Empfehlungen verdoppelt. Inzwischen sind es 44 Leitlinien mit rund 1959 Empfehlungen. Gleichzeitig hat sich auch die Qualität der Leitlinien inzwischen verbessert, sodass sie auch für das IQWiG besser nutzbar sind.

Kein Aktualisierungsbedarf bei „Rehabilitation“

Im Vergleich zum konnte das IQWiG weitere Leitlinien auswerten. So war es möglich, zusätzliche Kernaussagen zu formulieren. Das gilt insbesondere für die Themen „medikamentöse Therapie“ und „Rehabilitation“. Lediglich bei „Therapiezielen“ waren Kernaussagen weiterhin nicht möglich.

Dabei war bei fast allen Versorgungsaspekten ein Aktualisierungsbedarf zu erkennen. Einzige Ausnahme ist die „Rehabilitation“. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler identifizierten zudem zwei Themen, die im DMP bisher nicht abgebildet sind: „Monitoring und “ sowie „spezielle Formen der Angina“. Hier könnte das DMP also ergänzt werden.

Schließlich zeigte der Abgleich mit den aktuellen Leitlinien, dass keiner der bisherigen Gliederungspunkte der DMP-Richtlinie veraltet ist.

Begleiterkrankungen häufiger thematisiert

Begleiterkrankungen werden in den Leitlinien inzwischen ausführlicher thematisiert. Gerade KHK-Patienten haben selten lediglich gesundheitliche Probleme mit dem Herzen. Vielmehr treten bei ihnen beispielsweise auch Diabetes mellitus oder Fettstoffwechselstörungen häufig auf.

Auf Defizite stieß das IQWiG dagegen beim Aspekt „Schulungen“: Mit einer Ausnahme ist in den neueren Leitlinien hierzu nichts zu finden. In den älteren Leitlinien hatten die Autorinnen und Autoren dagegen noch häufiger Empfehlungen zu Schulungen gegeben.

Gibt es genügend Herzsportgruppen?

Regelmäßige Bewegung, insbesondere sogenannter Koronarsport, wird von nationalen und internationalen Leitlinien seit langem empfohlen. Doch für Patientinnen und Patienten scheint dies nur schwer umsetzbar. Darauf wiesen auch die externen Sachverständigen des Instituts hin. In Deutschland nehmen nur rund 2 % der Betroffenen an Herzsportgruppen teil. Das könnte auch daran liegen, dass es zu wenige Angebote gibt. Bei den Herzsportgruppen muss immer auch eine Ärztin oder ein Arzt anwesend sein. Sie oder er kann allerdings drei Gruppen parallel betreuen.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Die vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten , hatte das IQWiG im September 2017 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende des Stellungnahmeverfahrens wurde der überarbeitet und als im Januar 2018 an den Auftraggeber versandt. Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem publiziert. Der wurde gemeinsam mit externen Sachverständigen erstellt.

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