Allgemeine Fragen zum IQWiG

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat die Aufgabe, die Vor- und Nachteile medizinischer Leistungen für Patientinnen und Patienten zu überprüfen. Es erstellt fachlich unabhängige, evidenzbasierte Gutachten beispielsweise zu

  • Arzneimitteln,
  • nichtmedikamentösen Behandlungen (zum Beispiel Operationsmethoden),
  • Verfahren der Diagnose und Früherkennung (Screening) und
  • Behandlungsleitlinien und Disease-Management-Programmen (DMP).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen und bewerten systematisch Studien, die die Ausgangsfrage des Gutachtens beantworten können – zum Beispiel, ob das neuere Arzneimittel X bei einer bestimmten Erkrankung besser wirkt als das Standard-Arzneimittel Y. Dabei gehen sie nach den international anerkannten Standards der evidenzbasierten Medizin vor. Seine Arbeitsergebnisse stellt das IQWiG der Öffentlichkeit auf seiner Website unter Projekte zur Verfügung. Sie dienen unter anderem als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Er entscheidet zum Beispiel darüber, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Darüber hinaus veröffentlicht das IQWiG allgemeinverständliche Gesundheitsinformationen für alle Bürgerinnen und Bürger. Diese finden Sie auf der Website www.gesundheitsinformation.de.

Auf der IQWiG-Plattform ThemenCheck Medizin können Bürgerinnen und Bürger Themen vorschlagen, die wissenschaftlich untersucht werden sollten. Fachleute bearbeiten die ausgewählten Themen dann in ThemenCheck-Berichten, also Gesundheitstechnologie-Bewertungen (engl. ). Die Ergebnisse sollen in Entscheidungen über die Gesundheitsversorgung einfließen.

Außerdem beteiligt sich das Institut an internationalen Projekten zur Weiterentwicklung der evidenzbasierten Medizin, etwa im Rahmen von EU-Programmen.

Nein. Das IQWiG erstellt Gutachten über den und Schaden medizinischer Maßnahmen. Die Entscheidung, ob die Kosten einer medizinischen Maßnahme von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, trifft zumeist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Der kann das Institut im Prinzip auch mit sogenannten Kosten-Nutzen-Bewertungen beauftragen, in denen geprüft wird, ob der eines neuen Medikaments die Kosten rechtfertigt. Das hat das IQWiG aber bisher nur ein einziges Mal gemacht.

Nein. Bei der „frühen Nutzenbewertung“ untersucht das IQWiG, ob sich für ein neu zugelassenes Arzneimittel im Vergleich zur bisherigen Standardbehandlung ein größerer (sogenannter Zusatznutzen) für Patientinnen und Patienten nachweisen lässt. Es legt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Gutachten dazu vor. Der muss der Einschätzung des IQWiG aber nicht folgen.

Stellt der G-BA keinen Zusatznutzen fest, wird dem neuen Wirkstoff ein sogenannter Festbetrag zugeordnet oder ein Preis, der nicht höher sein darf als derjenige der Vergleichstherapie. Gibt es einen Zusatznutzen, schließen sich Preisverhandlungen zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und dem pharmazeutischen Unternehmer an.

Das Institut wurde 2004 gegründet. Seine Rechtsform, Gremien, Finanzierung und Aufgaben wurden mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Sozialgesetzbuch V in den Paragrafen 139a-c verankert. Seither haben verschiedene Gesundheitsreformgesetze weitere Aufgaben für das IQWiG festgelegt.

Seit 2007 kann es Kosten-Nutzen-Bewertungen im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchführen. 2011 wurde mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) die frühe Nutzenbewertung eingeführt, also die wissenschaftliche Bewertung von Dossiers zum neuer Wirkstoffe, die die Hersteller nach dem Marktzugang vorlegen.

2012 wurden sogenannte Potenzialbewertungen eingeführt: Der kann das IQWiG mit der Bewertung von Antragsunterlagen zur Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beauftragen, die eine potenzielle Behandlungsalternative beschreiben, deren aber noch nicht belegt ist. Seit 2013 können auch Heilmittel erprobt werden.

2015 wurde die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen eingeführt. Zudem erhielt das IQWiG den Auftrag für ein öffentliches Vorschlagsverfahren für ThemenCheck-Berichte.

Einen ausführlicheren Überblick finden Sie auf der Seite Gesetzliche Grundlagen des IQWiG.

Nein. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – also keine staatliche Institution oder Behörde. Seine Aufgaben sind jedoch gesetzlich definiert und binden es eng an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als zentrale Steuerungsinstitution des deutschen Gesundheitswesens. Das IQWiG steht aber nicht unter der Fachaufsicht des oder des Bundesministeriums für Gesundheit. Diese Unabhängigkeit gewährleistet, dass es nach wissenschaftlichen Kriterien arbeiten und auch Ergebnisse veröffentlichen kann, die den Interessen einzelner Akteure im Gesundheitswesen zuwiderlaufen.

Nein. Das Institut ist zwar eine Einrichtung einer Stiftung privaten und nicht öffentlichen Rechts. Das liegt daran, dass das Gesundheitssystem in Deutschland nicht staatlich ist und nicht aus Steuermitteln finanziert wird. Die Aufgaben des IQWiG sind aber gesetzlich definiert (siehe 4. „Auf welchen gesetzlichen Grundlagen arbeitet das IQWiG?“).

Aufträge darf das IQWiG ausschließlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss () oder vom Bundesministerium für Gesundheit annehmen. Das Institut kann aber auch in eigener Regie Fragen von grundlegender Bedeutung aufgreifen und bearbeiten. Dazu hat ihm der G-BA einen sogenannten Generalauftrag erteilt. Ergebnisse dieser Projekte werden als Arbeitspapiere oder in Fachzeitschriften veröffentlicht. Der Generalauftrag ermöglicht dem IQWiG auch, allgemeinverständliche Informationen auf www.gesundheitsinformation.de zu veröffentlichen, ohne die Themen mit dem G-BA abzustimmen.

Bürgerinnen und Bürger können dem IQWiG zwar keine Aufträge erteilen, aber Vorschläge für die Bewertung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsverfahren machen. Mehr dazu erfahren Sie unter ThemenCheck Medizin.

Träger des Instituts ist die Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, deren Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung ist. Das IQWiG besteht aus

  • der Institutsleitung,
  • acht Ressorts (Arzneimittelbewertung, Gesundheitsinformation, Gesundheitsökonomie, Informationsmanagement, Medizinische Biometrie, Nichtmedikamentöse Verfahren, Versorgung und Leitlinien, Verwaltung) sowie
  • vier Stabsbereichen (Internationale Beziehungen, Kommunikation, Qualitätssicherung, Recht).

Näheres entnehmen Sie bitte dem Organigramm und den Aufgaben der Ressorts und Stabsbereiche.

Seit 2023 leitet Dr. med. Thomas Kaiser das Institut. Seine Stellvertreterin ist seit dem 1. Juni 2024 Dr. med. Michaela Eikermann

Für das Institut arbeiten promovierte und habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Medizin, Biologie, Gesundheitsökonomie und vielen anderen Fächern sowie Pflegekräfte, medizinische Assistentinnen, Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten, Medical Writer, Systementwickler, Fachangestellte für Bürokommunikation oder medizinische Dokumentation und studentische Hilfskräfte. Der Frauenanteil beträgt etwa 70 Prozent.

Das Institut hat seine Büros in der Siegburger Str. 237 in Köln. Weitere Informationen zur Anreise finden Sie hier.

Finanziert wird das IQWiG aus den Beiträgen der Mitglieder aller Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Die Mittel werden über sogenannte Systemzuschläge eingesammelt, die für jede ärztliche Leistung im ambulanten und stationären Bereich erhoben werden. Die Höhe des Zuschlags legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich fest. Er enthält den Anteil für den , das IQWiG sowie das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).

Das IQWiG akzeptiert keine Sponsoring- oder Werbeangebote.

Das IQWiG ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Es wird aus Geldern der Gesetzlichen Krankenversicherung (aber nicht von den Krankenkassen) finanziert und ist damit unabhängig von Sponsoren oder Drittmitteln. Den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts sind Nebentätigkeiten, die ihre fachliche Unabhängigkeit infrage stellen können, untersagt.

Alle Sachverständigen, die sich an den Bewertungen des Instituts beteiligen wollen, müssen ihre Beziehungen (insbesondere zur Industrie) dem Institut gegenüber offenlegen. Die Interessenkonflikt-Kommission des IQWiG prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob gravierende Bedenken bezüglich der fachlichen Unabhängigkeit bestehen. Die Namen beteiligter Sachverständiger werden in der Regel in den Gutachten genannt. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Offenlegung von Beziehungen.

Aufträge an externe Sachverständige werden in einem transparenten Wettbewerb vergeben. Laufende Vergabeverfahren werden auf der Seite Aktuelle Ausschreibungen bekanntgemacht.

Zum guten wissenschaftlichen Arbeiten gehört, dass andere die Ergebnisse nachvollziehen und kritisch überprüfen können. Daher sind die Methoden des IQWiG öffentlich einsehbar. Ebenso werden alle Arbeitsergebnisse auf der Website veröffentlicht. Ausgenommen sind einige Potenzialbewertungen, bei denen das Verfahren eine Publikation nicht erlaubt. Bei längeren Bewertungsprozessen stellt das IQWiG auch Zwischenergebnisse öffentlich zur Diskussion. Wer erkennt, dass wichtige Studien oder Argumente fehlen, kann so rechtzeitig darauf hinweisen.

Das IQWiG untersucht die Qualität der wissenschaftlichen Grundlagen für medizinische Maßnahmen: Es analysiert auf der Grundlage der besten verfügbaren Daten, ob ein Diagnoseverfahren oder eine Therapie den Patientinnen und Patienten nützt oder schadet. Dabei arbeitet es nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, um eine verlässliche Antwort nach dem aktuellen Stand der Forschung zu geben.

Das Institut befasst sich jedoch nicht damit, wie gut die Versorgung in den Arztpraxen und Kliniken ist – ob zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte tatsächlich das am besten geeignete Operationsverfahren anwenden oder wie es um die Hygiene in der Klinik bestellt ist. Für solche Fragen gibt es das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit Sitz in Berlin. Es wurde 2015 gegründet und entwickelt Kriterien für die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich. Es soll künftig auch Qualitätsvergleiche zu Krankenhausleistungen veröffentlichen, damit sich die Patientinnen und Patienten, etwa bei der Wahl eines Krankenhauses, leichter informieren können.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur solche medizinischen Maßnahmen bezahlen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. So gibt es das Wirtschaftlichkeitsgebot im Sozialgesetzbuch vor (§ 12 SGB V). Mit seinen Bewertungen trägt das IQWiG dazu dabei, dass diese Vorgabe erfüllt werden kann. Denn nur, wenn man weiß, was wie gut hilft, kann man beurteilen, ob Maßnahmen zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann das IQWiG auch mit einer sogenannten Kosten-Nutzen-Bewertung beauftragen. Dabei wird ein neues Arzneimittel mit bereits bewährten Medikamenten verglichen. In einem komplexen Verfahren wird ermittelt, ob die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen stehen. Nach einem Pilotprojekt hat der dem IQWiG aber keinen derartigen Auftrag mehr erteilt.

Die Arbeit des IQWiG hilft Patientinnen und Patienten, zusammen mit ihren Ärztinnen und Ärzten informiert zu entscheiden, welche Untersuchung oder Behandlung in ihrem Fall die richtige ist.

Das für eine solche Abwägung nötige Wissen stellt das Institut in Form von wissenschaftlichen Gutachten auf und von allgemein verständlichen Informationen auf www.gesundheitsinformation.de zur Verfügung.

Das IQWiG klärt außerdem für Entscheidungsträger im Gesundheitswesen (insbesondere den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Bundesministerium für Gesundheit) wissenschaftliche Fragen. Damit liefert es verlässliche Grundlagen für Entscheidungen, welche medizinischen Maßnahmen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden und welche nicht. Das schützt Patientinnen und Patienten vor unnötigen oder sogar schädlichen Behandlungen. Und es hilft dabei, das Geld im Gesundheitswesen sinnvoll auszugeben. Indem das IQWiG seine Arbeitsergebnisse zur Diskussion stellt, fördert es die wissenschaftliche Debatte und kann zum Beispiel Forschungslücken identifizieren. So hilft das Institut auf verschiedenen Ebenen, die Versorgung in Deutschland zu verbessern.

Einmal im Jahr findet die Fachveranstaltung IQWiG im Dialog statt. Hier haben Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Industrie die Möglichkeit zum fachlichen Austausch über die Methoden des Instituts. Ebenfalls einmal jährlich veranstaltet das IQWiG ein Herbst-Symposium zu aktuellen und kontroversen Aspekten aus Medizin und Gesundheitspolitik.

Zu den Veranstaltungen können Sie sich online einige Wochen vorab anmelden. Um keine Veranstaltung zu verpassen, können Sie den Infodienst abonnieren, einen E-Mail-Newsletter, bei dem Sie einstellen können, welche Informationen Sie erhalten wollen.