ThemenCheck Medizin
Fortgeschrittenes Lymphödem: Lassen sich durch nicht medikamentöse Verfahren die Symptome lindern?
Berichtsdokumente
-
HTA-Kompakt
Fortgeschrittenes Lymphödem: Lassen sich durch nicht medikamentöse Verfahren die Symptome lindern?
-
HTA-Bericht
Fortgeschrittenes Lymphödem: Lassen sich durch nicht medikamentöse Verfahren die Symptome lindern?
-
Extract of HTA report
Advanced lymphoedema: Can non-drug interventions alleviate symptoms?
-
Dokumentation der Anhörung zum vorläufigen HTA-Bericht
Fortgeschrittenes Lymphödem: Lassen sich durch nicht medikamentöse Verfahren die Symptome lindern?
-
vorläufiger HTA-Bericht
Fortgeschrittenes Lymphödem: Lassen sich durch nicht medikamentöse Verfahren die Symptome lindern?
-
HTA-Berichtsprotokoll 1.0
Fortgeschrittenes Lymphödem: Lassen sich durch nicht medikamentöse Verfahren die Symptome lindern?
Pressemitteilungen
Lymphödem: Vier nicht medikamentöse Verfahren könnten zur Linderung beitragen
Lymphödem: Drei nicht medikamentöse Verfahren könnten zur Linderung beitragen
Projektdetails
- Themennummer
- 51
- Projektnummer
- HT19-01
- Status
- HTA-Bericht veröffentlicht
- Vorschlagszeitraum
- 08/2017 bis 07/2018
- Ressort / Bereich
- Versorgung und Leitlinien
- Anwendungsgebiet
- Herz und Kreislauf
- Sekundäres Anwendungsgebiet
- Haut und Haare
- Thema
Beim fortgeschrittenen Lymphödem kommt es zu einer starken Vergrößerung von Gliedmaßen durch einen Stau von Gewebsflüssigkeit (Lymphe). Betroffen sind meist die Beine. Die Erkrankung kann sowohl angeboren sein als auch durch Infektionen, durch Tumore oder Entzündungen entstehen. Massagen zur Ableitung der aufgestauten Gewebsflüssigkeit (Lymphdrainage), das dauerhafte Tragen von Kompressionsstrümpfen oder eine Bewegungstherapie sollen beispielsweise zur Linderung der Symptomatik beitragen.
- Autoren
- Heike Raatz, Blin Nagavci, Klaus Kaier, Anne Göhner, Joachim Boldt, Susanne Beck, Valérie Labonté, Christine Schmucker, Cordula Braun, Jörg J. Meerpohl
- Autor des Herausgeberkommentars
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen